Mittwoch, 26. Oktober 2011

Fünf Stauraumtricks für kleine Wohnungen

Je kleiner die Wohnung, desto größer ist der Platzmangel. Praktische Tipps, wie sich auf kleinem Raum möglichst viel verstauen lässt, gibt das Immobilienportal immowelt.de.

Bei kleinen Wohnungen ist es besonders schwer, für alle Alltagsgegenstände Platz zu finden. Doch mit Hilfe einiger einfacher Tricks lässt sich zusätzlicher Stauraum schaffen, weiß das Immobilienportal immowelt.de.

1. Möbel: Multitalente schaffen Platz
In manchen Möbeln steckt mehr, als man vermutet: Zusätzlichen Stauraum bieten zum Beispiel Betten mit Bettkästen, Tische mit Schubläden oder aufklappbare Banktruhen. Ein Podest unter dem Bett gibt einem Raum nicht nur optisch Struktur, sondern ist auch ein wahres Stauraumwunder. Eine gute Lösung für hohe Räume ist ein Hochbett: Unter ihm finden Regale und Schränke einen idealen Platz. Wer auf der Suche nach einem Raumteiler inklusive Stauraumlösung ist, für den ist ein beidseitig zu bestückendes Regal eine gute Wahl, weiß immowelt.de.

2. Jedes Fleckchen sinnvoll nutzen
Nischen, Schrägen, Ecken sowie der Raum unter Treppen bieten wertvollen Platz, der nicht verschenkt werden sollte. So ist über den Zimmertüren meist noch genug Raum, um Regale anzubringen. Ebenso im Flur: Wird ein Teil der Decke ein Stück abgehängt, entsteht eine zusätzliche Verstaumöglichkeit für Koffer und große Sporttaschen. Mit Einbaulämpchen an der Unterseite der Konstruktion bekommt die Diele auch noch ein besonderes Flair. Wer handwerklich geschickt ist, kann sich maßgeschneiderte Regale und Schränke selbst bauen. Etwas teurer ist es, die Einbaumöbel vom Schreiner fertigen zu lassen.

3. Breite statt Tiefe
Möbel, die sehr tief sind, wirken in kleinen Räumen recht klobig. Deshalb ist es besser, breite Schränke, Kommoden und Regale mit geringerer Tiefe zu wählen. Dieses Prinzip funktioniert auch beim Kleiderschrank: die Stange wird dann einfach so angebracht, dass die Kleidungsstücke quer aufgehängt werden können.

4. Ab in die Kiste
Was lose herumflattert, braucht mehr Platz, als wenn es mit seinesgleichen in Kisten sortiert wird. Schuhe, die nicht zur Jahreszeit passen, können in einer großen, flachen Schachtel unter dem Bett verstaut werden. Auch Kleidung lässt sich in Unterbettkommoden oder rollenden Bettkästen bis zur nächsten Saison verwahren, weiß immowelt.de. Besonders platzsparend sind Vakuum-Aufbewahrungssysteme, die mit Hilfe eines Staubsaugers auf Miniformat zusammengeschrumpft werden können.

5. Altes sinnvoll ersetzen
Vor allem in kleinen Badezimmern bringt eine Neuerung oft großen Nutzen: Wird der alte Siphon zum Beispiel durch ein raumsparendes Modell mit Drehgelenk ausgetauscht, kann ausreichend Platz für einen Unterschrank frei werden. Auch wer den herkömmlichen Heizkörper durch ein Modell mit Handtuchhalter ersetzt, gewinnt an dieser Stelle Platz für Stauraum.

Sturmsicherer Garten: Baumcheck im Herbst

R+V-Infocenter: Eigentümer müssen Passanten und Nachbarn vor Gefahren schützen

Wiesbaden, 20. Oktober 2011. Die Zeit der Herbststürme ist da: Wer Bäume im Garten hat, sollte sie jetzt gründlich überprüfen - bevor sie durch Windbruch Passanten verletzen oder das Nachbargrundstück beschädigen. "Wenn der Baum erkennbar vorgeschädigt war, muss der Eigentümer damit rechnen, dass er möglicherweise für den Schaden haftet. Denn er ist verpflichtet, die Allgemeinheit vor Gefahren zu schützen, die von seinem Grundstück ausgehen", sagt Sonja Biorac, Haftpflichtexpertin beim Infocenter der R+V Versicherung. Aber auch Mieter sind mitunter von dieser Verkehrssicherungspflicht betroffen.

Bei der Überprüfung sollte darauf geachtet werden, ob die Bäume beispielsweise von Pilzen befallen sind, äußere Verletzungen aufweisen und standsicher sind. Auch abgestorbene Äste und dürres Laub können auf eine Krankheit hindeuten. "Für die Haftung kann entscheidend sein, ob der Baum lediglich durch einen Sturm entwurzelt oder umgeknickt wurde oder ob eine eventuelle Vorschädigung dazu beigetragen hat", erklärt R+V-Expertin Biorac. "Ist Letzteres der Fall, muss der Eigentümer unter Umständen für den entstandenen Schaden geradestehen." In der Regel springt hierfür jedoch - sofern vorhanden - die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ein.

War der Baum jung, gesund und fest verwurzelt, haftet der Grundstückseigentümer normalerweise nicht. Ein formloses Protokoll der Überprüfung hilft beim Nachweis. Ebenfalls sinnvoll: Nach einem Sturm schauen, ob von losen Ästen Gefahren ausgehen.

Wichtig für Mieter: Der Vermieter kann ihnen die Verantwortung für die Bäume auf dem gemieteten Grundstück übertragen. "Dann sollten Mieter unbedingt ihre Privathaftpflichtversicherung überprüfen. Denn nicht bei jeder ist dies automatisch mit abgedeckt", so Sonja Biorac.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Experten empfehlen, Bäume mindestens zweimal pro Jahr in belaubtem und unbelaubtem Zustand und zusätzlich nach Stürmen zu überprüfen. Dabei brauchen alte Bäume mehr Aufmerksamkeit als junge.
- Ist ein Baum umsturzgefährdet, sollte er schnell gesichert oder - wenn möglich und zulässig - gefällt werden.
- Sehr hohe Baumkronen sind dem Wind besonders ausgesetzt. Empfehlung: Rechtzeitig zurechtschneiden (lassen).

Unfallgefahren auf herbstlichen Rutschbahnen:
Laub vom Bürgersteig entfernen
Die Räumpflicht beginnt schon lange vor dem ersten Schnee: Bereits im Herbst müssen Hauseigentümer das Laub von den frei zugänglichen Wegen ihres Grundstücks und den Bürgersteigen entfernen. Bleiben Blätter liegen und ein Fußgänger verletzt sich, kann er den Eigentümer zur Verantwortung ziehen. Oft sind Streitigkeiten bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen die Folge, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Mehr Informationen dazu unter
www.ruv.de/de/presse/r_v_infocenter/pressemeldungen/20101020-laub-buergersteig.jsp
oder
http://ao-url.de/d355db

Mehr Themen rund um Gefahren im Herbst finden Sie in den Bereichen Bauen + Wohnen oder Verbraucher + Recht unter
www.infocenter.ruv.de

Jedes Haus braucht Frischluft nach Maß

Der Lüftungsmarkt bietet heute Systeme für jeden Baubestand und Geldbeutel

Köln/Bietigheim-Bissingen im Oktober 2011. Ob Neubau oder Bestandssanierung - in modernen Energieeffizienzbauten führt heute an dem Einsatz einer kontrollierten Wohnungslüftung zumeist kein Weg mehr vorbei. Denn um Abwärmeverluste möglichst gering zu halten, werden die Außenhüllen dieser Bauwerke praktisch komplett luftdicht ausgeführt. Da für ein gesundes Raumklima jedoch ein regelmäßiger Luftaustausch unabdingbar ist, fordert nun auch der Gesetzgeber für alle Neubauten und die meisten Sanierungsfälle die Erstellung eines Lüftungskonzepts. Für die Umsetzung bietet der Markt dem Bauherren mittlerweile eine ganze Reihe an intelligenten und bedarfsgerechten Systemen.

Damit sich die Bewohner behaglich fühlen und Bauschäden vermieden werden, benötigt man stündlich ungefähr 30 Kubikmeter Frischluft pro Person. Solch optimale Luftverhältnisse im Hinblick auf CO2-Konzentration und Luftfeuchte lassen sich in einem modernen, hermetisch abgedichteten Haus durch manuelles Lüften nicht mehr erzielen: alle zwei Stunden müssten die Fenster für einige Minuten geöffnet werden. Ungeachtet der Tatsache, dass diese Lüftungsintervalle für die meisten Berufstätigen gar nicht umsetzbar sind, wäre es auch energetisch absolut unsinnig, regelmäßig die warme und damit auch teure Luft wieder zum Fenster hinauszulassen. Deshalb muss mittlerweile auch für alle Neubauten und alle Sanierungsfälle, bei denen mehr als 1/3 der Fenster getauscht oder mehr 1/3 des Hauses gedämmt wird, gemäß DIN 1946-6 ein Lüftungskonzept erstellt werden. Weil Lüftung heute so wichtig geworden ist, bietet der Markt inzwischen Anlagen für alle Anwendungsfälle in den verschiedensten Preiskategorien. Moderne Lüftungstechnik ist dabei frei von Zugluft, arbeitet im Prinzip lautlos und sorgt automatisch für ausreichend Fischluft.

Grundsätzlich kann der Bauherr zwischen vier Systemvarianten unterscheiden: So können etwa zentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung bis zu 95% der Wärme aus der Abluft auf die Zuluft übertragen und damit im Gebäude halten. Gleichzeitig können Allergiker hiermit Pollen aus der Zuluft filtern lassen. Dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung stellen eine Alternative dar. Für den notwendigen Luftwechsel in der Wohnung wird dann in der Regel je Zu- und Abluftraum ein Lüftungsgerät eingesetzt. Da somit die Luft bei diesen Systemen nicht durch ein Rohrleitungssystem muss, ist der Stromverbrauch besonders niedrig. Ein reines Abluftsystem hingegen saugt die verbrauchte Luft aus Küche und Bad bedarfsgerecht ab. Über passive Luftdurchlässe strömt dann frische Luft in das Gebäude nach. Bei zentralen Abluftanlagen kann zusätzlich durch die Installation einer Wärmepumpe Wärme zurückgewonnen werden.

Durch die Vielfalt der Systeme und Hersteller ist es heute also kein Problem mehr, passend zu den baulichen Rahmenbedingungen, dem gewünschten Grad an Energieeffizienz sowie den persönlichen Investitionsmöglichkeiten das optimale Lüftungskonzept zu finden ganz nach dem Motto "Frischluft nach Maß für Jedermann".

Mehr zum Thema Wohnungslüftung und zu den aktuellen Förderungsmöglichkeiten erfahren Sie unter www.wohnungs-lueftung.de, einem gemeinsamen Informationsportal des Bundesindustrieverbandes Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V. und des Fachinstitutes Gebäude-Klima e.V.

Bildquelle: Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und
Umwelttechnik e.V., Köln
Honorarfreier Abdruck bei Quellenangabe.

Pfusch am Bau: Handwerker haftet auch für Folgeschäden

Handwerker haften auch für Folgeschäden ihrer mangelhaften Arbeit. "Arbeiten Baufirmen oder Fachhandwerker unsachgemäß, verletzen sie damit schuldhaft den Werkvertrag mit dem Auftraggeber", erläutert Schwäbisch Hall-Rechtsexpertin Caroline Jagschitz ein aktuelles Urteil des OLG Hamm (Az.: 21 U 38/10).

In einem 1995 errichteten Eigenheim waren jahrelang immer wieder Feuchtigkeitsschäden aufgetreten. Die Ursache konnte erst 2002 mit einer Infrarotkamera entdeckt werden: Eine fehlerhafte Duschinstallation war schuld am wiederholten Wasseraustritt. Der Installateur reparierte daraufhin den defekten Anschluss, weigerte sich jedoch, Schadenersatz für die Beseitigung der Feuchtigkeitsschäden in Decken und Wänden bis hinunter zum Keller zu leisten.

Ein Bausachverständiger wies in einem Gutachten allerdings nach, dass alle notwendigen Sa-nierungsmaßnahmen durch die Leckage an der Duschinstallation erforderlich geworden waren. Jagschitz: "Ein ermutigendes Urteil für Bauherren, weil es unmissverständlich klarstellt, dass am Hausbau Beteiligte eine hohe Verantwortung haben und für die Folgen ihrer Fehler haften."

Netzparität: Solarstrom-Eigenverbrauch bald günstiger als gekaufter Strom

Setzt sich der Preisverfall bei Fotovoltaikanlagen weiter fort, ist selbstproduzierter Strom vom Dach für Endverbraucher auch ohne Förderung bald günstiger als gekaufter. Das Immobilienportal immowelt.de erklärt, wie es dazu kommt.

Preisverfall bei Solaranlagen: Noch vor wenigen Jahren mussten Hausbesitzer für eine Fotovoltaikanlage, die jährlich etwa 5.000 Kilowattstunden Strom produziert, rund 25.000 Euro bezahlen. Inzwischen haben sich die Preise mehr als halbiert. Setzt sich dieser Trend weiter fort - und davon gehen Experten einhellig aus - ist der eigene Solarstrom vom Dach bald nicht mehr teurer als der gekaufte Strom vom Versorger. Diese so genannte Netzparität wird voraussichtlich spätestens im Jahr 2013 erreicht sein, berichtet immowelt.de.

Für Verbraucher zählt der Endpreis
Zwar sind die reinen Erzeugungskosten für Solarstrom dann immer noch höher als der Preis für konventionell erzeugten Strom. Diesen handeln Erzeuger und Versorger oft für fünf bis sieben Cent pro Kilowattstunde. Verbraucher bezahlen jedoch nicht die reinen Herstellungskosten, sondern auch Gewinnmargen, Netzkosten, eine Konzessionsabgabe sowie verschiedene Steuern und Umlagen. So summiert sich der Endverbraucherpreis für eine Kilowattstunde heute meist auf über 20 Cent pro Kilowattstunde. Und dieser Preis ist für den Hausbesitzer das Vergleichskriterium: Sobald Solarstrom billiger ist als der gekaufte, wird es interessant, diesen selbst zu verbrauchen, anstatt ihn ins Netz einzuspeisen.

Förderung noch immer attraktiv
Aktuell wird die Solarstromerzeugung noch kräftig gefördert. Die Vergütungssätze für neu in Betrieb genommene Anlagen sinken jedoch Jahr für Jahr â?" doch auch die Anschaffung einer Solaranlage wird zunehmend günstiger. Derzeit erhält man laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für eine 2011 in Betrieb gegangene Anlage 20 Jahre lang (plus dem Jahr der Inbetriebnahme) eine garantierte Einspeisevergütung in Höhe von 28,74 Cent pro Kilowattstunde. Wer seinen Solarstrom selbst verbraucht, bekommt laut EEG derzeit bis zu 16,38 Cent für jede Kilowattstunde vergütet und erspart sich zusätzlich den Zukauf von Strom.

Autarke Stromversorgung: Eine Frage der Speichertechnik
Allerdings ist es ohne günstige Speichertechniken nur schwer möglich, mehr als 20 oder 30 Prozent des Solarstroms selbst zu verbrauchen, da Sonnenzeiten und Verbrauchszeiten meist nicht übereinstimmen. Ein wirtschaftliches und dabei stromautarkes Haus wird deshalb so lange eine Vision bleiben, bis es günstige Speichertechnologien gibt. Doch die Zeiten, in denen man Solarstrom wegen zu hoher Kosten kritisierte, sind angesichts drastisch sinkender Preise und Vergütungen wohl bald vorbei.

Kleiner Leitfaden für den Erwerb von Immobilien

Bei dem Kieler Immobilientag der Notarkammer, Rechtsanwaltskammer und Steuerberaterkammer aus Schleswig-Holstein informieren Rechtsanwalt Klaus Reese, Rechtsanwalt und Notar Cord Plesmann sowie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Peter Zimmert über alles Wichtige rund um den Kauf und Verkauf von Immobilien.

Wer eine Immobilie kauft, muss ganz genau hinschauen, schließlich soll es nicht zu unangenehmen Überraschungen kommen. Daher ist vor Abschluss eines Kaufvertrages stets eine umfassende Prüfung notwendig.

Verkäufer und Eigentümer sollten identisch sein
Wer bei Überprüfung des Grundbucheintrages auf einen anderen Namen stößt, sollte vorsichtig sein. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Eigentümer verstorben ist und die Erben die Immobilie veräußern. Es kann auch sein, dass der Verkäufer das Objekt selbst erst kürzlich erworben hat und die Umschreibung im Grundbuch noch nicht erfolgt ist. In jedem Falle ist eine weitere Prüfung durch einen Anwalt bzw. Notar zwingend erforderlich.

Angegebene und tatsächliche Immobiliengröße
Die Überprüfung der Wohnfläche ist unverzichtbar. Bei einem Neubau ist besondere Vorsicht geboten, da Planung und Bauausführung häufig voneinander abweichen. Dabei stellen Unterschiede über 3% einen Mangel dar. In den Bauträgerverträgen finden Käufer Vereinbarungen über eine mögliche Minderung des Kaufpreises.

Zubehör schriftlich festhalten
Ein häufiger Streitpunkt bei Immobilien ist das Zubehör. Bei Neubauten kann es der Baubeschreibung entnommen werden. Sonderwünsche der Käufer sollten detailliert in den Kaufvertrag übernommen werden. Auch bei gebrauchten Immobilien ist im Kaufvertrag zu regeln, was beim Verkauf in der Wohnung verbleibt (z.B. Einbauküche).

Belastungen des Wohneigentums prüfen
Wer eine Immobilie kauft, möchte ein lastenfreies Objekt sein Eigen nennen. Daher sollte vorab kontrolliert werden, welche Belastungen vorliegen und ob diese vor dem Kauf zu beheben sind. Beispiele für solche Belastungen sind Auflassungsvormerkungen im Grundbuch, die auf einen schon abgeschlossenen Verkauf hindeutet, Grunddienstbarkeiten wie Überfahr- oder Betretungsrechte sowie Sicherungshypotheken des Verkäufers auf das Objekt. Bei Vormerkungen und Hypotheken muss der Käufer vor Vertragsabschluss auf Löschung der Belastungen bestehen.

In bestehende Mietverträge einsehen
Beim Kauf eines vermieteten Objektes muss stets der Mietvertrag überprüft werden. Im Falle eines beabsichtigten Eigenbedarfs muss die Kündigungsfrist beachtet werden. Besondere Probleme ergeben sich, wenn das Hausanwesen in Wohnungseigentum aufgeteilt wurde und der Mietvertrag zu diesem Zeitpunkt schon bestand. In diesem Fall gilt ein Kündigungsschutz von mindestens drei Jahren. In einigen Gemeinden mit Wohnungsnot kann diese Frist bis auf zehn Jahre ausgedehnt werden.

Bezahlung öffentlicher Abgaben kontrollieren
Grundeigentum ist mit erheblichen öffentlichen Abgaben wie Erschließungsbeiträgen belastet. Bei einem Neubau werden die Erschließungskosten meist vom Verkäufer getragen. Im Falle einer Insolvenz des Verkäufers kann allerdings der neue Eigentümer mit den Kosten belastet werden. Daher ist vor dem Kauf zu prüfen, ob die öffentlich-rechtlichen Abgaben bezahlt wurden. Bei Bestandsimmobilien hingegen können Abgaben für Sanierungsmaßnahmen anfallen. Es ist ratsam vor dem Erwerb mit dem Verwalter oder der zuständigen Behörde zu sprechen.

Darüber, was beim Kauf einer Immobilie weiterhin zu beachten ist, informieren die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer und Notarkammer sowie die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein auf einer Veranstaltung unter dem Titel „Fallstricke bei Kauf und Verkauf des Eigenheims".

Die Veranstaltung findet statt am 26.10.2011, von 18:00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Schleswig-Holstein-Saal, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel. Um Anmeldung wird gebeten bei: Andrea Zaszczynski, Pressestelle Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Telefon: 040/41 32 700, info@srh-pr.de. Der Eintritt ist frei!

Quelle: www.premiumpresse.de/kleiner-leitfaden-fuer-den-erwerb-von-immobilien-PR1525447.html

BGH begrenzt Ankündigungspflichten des Vermieters

Auer Witte Thiel berichtet über BGH-Urteil zur Modernisierungsankündigung

München - Oktober 2011. Mit einem Grundsatzurteil zur Modernisierungsankündigung stärkt der Bundesgerichtshof die Rechte der Vermieter. Modernisierungsmaßnahmen nach §554 BGB sind nach Auffassung des BGH dann zulässig, wenn die Ankündigung ein „realitätsnahes Bild" von den Auswirkungen der geplanten Arbeiten vermittelt; über alle Einzelheiten der Maßnahmen muss hingegen nicht im Vorfeld informiert werden. Die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel berichten über das aktuelle Urteil (VIII ZR 242/10).

Vermieter müssen in Modernisierungsankündigungen nicht über alle Einzelheiten der Umbauarbeiten informieren. Es ist ausreichend, wenn der Eigentümer die vorgesehenen Maßnahmen so schildert, dass der Mieter allgemeine Kenntnis davon erhält, welche Auswirkungen durch den Umbau auf Mietsache und Miethöhe zu erwarten sind. Mit diesem Urteil schloss sich der Bundesgerichtshof den Vorentscheidungen von Amtsgericht und Landsgericht an und stützt den Standpunkt des Vermieters.

Das Urteil des BGH beendet einen langwierigen Rechtsstreit. Im zugrunde liegenden Fall hatten die Eigentümer eines Münchner Mehrfamilienhauses den Einbau von Balkonen an der Westseite des Gebäudes beschlossen, per Modernisierungsankündigung darüber informiert und gegen die Mieter auf Duldung der Baumaßnahmen gemäß §554 Abs. 2 BGB („Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache ... hat der Mieter zu dulden") geklagt. Die geplanten und stichwortartig schriftlich mitgeteilten Umbauarbeiten umfassten unter anderem die „Installation von Heizung und Elektroinstallation im betroffenen Wandbereich". Zugleich enthielt das Schreiben Angaben zu Baubeginn, Dauer der Arbeiten sowie zur voraussichtlichen Mieterhöhung.

Die Klage verlief in den Vorinstanzen erfolgreich, die Revision des Mieters dagegen scheiterte. Zu Begründung gab der BGH an, der Zweck der Modernisierungsankündigung verlange nicht, dass jede Einzelheit der beabsichtigten Maßnahmen dort beschrieben und sämtliche Auswirkungen mitgeteilt werden. Vielmehr müssten die Eigentümer bzw. Vermieter dem Mieter lediglich mitteilen, in welcher Weise die Wohnung durch die Umbaumaßnahmen verändert wird und was die Folgen für den Gebrauch der Mietsache sowie die Höhe der Mietzahlungen sind. Hierfür ist es laut BGH ausreichend, wenn dem Mieter die Möglichkeit gegeben wird, sich einen realitätsgerechten Eindruck von den bevorstehenden Modernisierungsmaßnahmen zu machen. Dieser Anforderung trage die Modernisierungsankündigung der Eigentümer im vorliegenden Fall Rechnung, befand der BGH.

Die Kanzlei Auer Witte Thiel aus München berichtet monatlich über neue Rechtsentscheidungen im Bereich Wohn- und Mietrecht. Weitere Informationen zu aktuellen Urteilen im Mietrecht erhalten Sie von Auer Witte Thiel unter www.auerwittethiel-mieturteil.de.

Dienstag, 20. September 2011

Expo Real 2011: Mobile Software-Anwendungen erobern die Immobilienwirtschaft

Auf der Expo Real 2011 werden durch den Softwareentwickler Delta Access eine ganze Reihe neuer Ideen und Weiterentwicklungen aus der Welt der Business-Anwendungen für die Immobilienwirtschaft vorgestellt. Im Fokus der Kundenwünsche stehen derzeit die mobilen Anwendungen und die Integration geografischer Online-Dienste. Frank Exner, Leiter Vertrieb & Marketing: „Die Lösungen durch Delta Access sollen die Geschäftsanwendungen optimieren und zu bedienerfreundlichen Benefits im beruflichen Alltag führen. Mit der nächsten Generation unserer Smartphone-, Tablet- und Marketing-Apps sind die Software-Innovationen sehr praxisnah. Wir arbeiten bei der Entwicklung unserer Lösungen zielgruppenorientiert und erproben vor Markteinführung hautnah mit Spezialisten aus der Branche die Praxistauglichkeit.“

Delta Access ist spezialisiert auf die Bedürfnisse der Immobilienwirtschaft und entwickelt seit 16 Jahren Softwareprodukte für Immobilienberater, Projektentwickler und Fondsgesellschaften in Europa. Die Argo-Produktfamilie gehört mittlerweile zum Standard im Real Estate Business. Sie besteht aus verschiedenen Produkten für den individuellen Bedarf von Immobilienberatungen und Fondsgesellschaften, zugeschnitten auf die jeweilige Unternehmensgröße und Aufgabenstellung. Die Lösungen zielen auf Einzelmakler bis hin zu international ausgerichteten Unternehmen mit dem Anspruch an Mehrsprachigkeit und hoch spezialisierte Anforderungen. Die Anwendungen unterstützen die Vermarktung, die Optimierung und den Ankauf von Immobilienbeständen.

Delta Access ist auch 2011 mit einem eigenen Stand (Halle C2/Stand 424) auf der Expo Real vertreten. Ansprechpartner ist vor Ort Frank Exner, Leiter Vertrieb & Marketing, mobil: +49 (0) 173 65 26 003, f.exner@delta-access.com. Weitere Informationen zur Expo Real 2011 und zum Delta Access-Gewinnspiel sind auf der Event-Webseite http://event.argo-web.eu zusammengefasst.

Expo Real 2011: Mobile Software-Anwendungen erobern die Immobilienwirtschaft

Studentenstädte: So teuer sind die Mieten in Deutschland

Nürnberg, 20. September 2011. In vielen Studentenstädten ist der Wohnraum knapp â?“ und das macht sich bei den Preisen bemerkbar. In einem Mietpreisvergleich zeigt immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale, welche großen deutschen Universitätsstädte ihren Studenten die höchsten Mieten aufbürden. Meist erweist sich dabei die WG gegenüber kleinen Wohnungen als günstigere Variante.

An Main und Isar wohnen Studenten besonders teuer
Wer sein Studium in München absolvieren möchte, muss am meisten Geld für seine Bleibe einkalkulieren: Eine Single-Wohnung kostet im Schnitt 14,10 Euro pro Quadratmeter, eine Wohnung in WG-Größe 12,30 Euro. Wer die WG der eigenen Wohnung vorzieht, kann in der Bayernmetropole 13 Prozent einsparen. Teuer ist das Studentenleben auch in Frankfurt, wo die Miniwohnung im Schnitt 12,80 Euro pro Quadratmeter kostet. WG-taugliche Wohnungen sind mit durchschnittlich 11,30 Euro deutlich preiswerter (Ersparnis: 12 Prozent).

Günstige WG-Wohnungen in kleineren Unistädten
Doch auch die Mieten in manchen kleineren Studentenstädten schlagen ordentlich zu Buche: In Erlangen liegt der Preis für eine kleine Wohnung bei 11,50 Euro pro Quadratmeter, in Freiburg bei 11,40 Euro. Wer sich für eine Wohngemeinschaft entscheidet, kommt hier jedoch deutlich günstiger davon: In Erlangen liegt der Preis für eine Wohnung in WG-Größe bei 8,40 pro Quadratmeter (Ersparnis: 27 Prozent) und in Freiburg bei 9,20 Euro (Ersparnis: 19 Prozent).

Wohnung teilen und Geld sparen
Am besten geht die Rechnung „WG statt Wohnung“ in Gießen und in Karlsruhe auf. Wer in Karlsruhe studiert, muss für eine Single-Wohnung durchschnittlich 11,50 Euro bezahlen, in Gießen 9,20 Euro. Eine WG-geeignete Wohnung kostet dagegen in Karlsruhe 7,80 Euro, in Gießen 6,30 Euro pro Quadratmeter. Das bedeutet in beiden Städten eine Ersparnis von 32 Prozent für alle Studenten, die sich entscheiden, ihre Wohnung mit Kommilitonen zu teilen.

Insgesamt am günstigsten wohnen Studenten in Leipzig. Hier kostet die Miniwohnung im Schnitt 6,10 Euro, der WG-Quadratmeter 5 Euro.

Studentenstädte: So teuer sind die Mieten in Deutschland

Donnerstag, 15. September 2011

Ökologische Häuser - neu erfunden!

Mit einer echten Innovation tritt das Bad Kissinger Unternehmen „wir leben haus“ jetzt ein in den hart umkämpften Markt der Hausbau-Unternehmen. Als erster Hersteller überhaupt verbindet „wir leben haus“ die Vorteile der klassischen Massivbauweise mit denen der Fertigbauweise und liefert so ein wohngesundes Gesamtkonzept mit umfassenden Sicherheiten und Dienstleistungen.
Individuell, einzigartig und ökologisch nachhaltig. Ein innovatives Produkt, welches ausschließlich auf Wohngesundheit setzt und in der Bundesrepublik Deutschland bislang seinesgleichen sucht.

Firmengründer und Geschäftsführer Matthias Kleinhenz spricht gerne von qualitäts- und umweltorientierten Lösungen und denkt dabei an die Häuser seiner zukünftigen Bauherren. „Bei wir leben haus haben die Kunden das Sagen. Mit ihnen gemeinsam entwickeln wir ein wohngesundes Gesamtkonzept, das hochwertige Häuser entstehen lässt, die so individuell und einzigartig sind, wie unsere Kunden selbst.“ In der Tat: Nie zuvor wurden in Deutschland Häuser gebaut, welche die Vorteile einer Massivbauweise mit denen einer Fertigbauweise zu verbinden wussten.

„wir leben haus“ garantiert hierbei von Anfang an einen reibungslosen Bauablauf und Qualität bis ins kleinste Detail. Die Häuser werden selbst produziert, montiert und ausgebaut und der Kunde kann dank moderner 3-D-Planung bereits in der Entstehung sehen, wie sein Traumhaus einmal aussehen wird. Das Besondere an „wir leben haus“ jedoch ist das intelligente Bausystem, das die Tradition des Zimmererhandwerks mit modernster Fertigungstechnik und natürlichen Bauelementen zu einem ökologischen Gesamtkonzept kombiniert.

Einzigartige Vollholzelemente in massiver Bauqualität garantieren hierbei hohe Wärmespeicherfähigkeit und perfekte Wärmedämmung aus nachwachsenden Rohstoffen. Sie sind zudem Co2-neutral und binden Luftschadstoffe. Dank einer exakten, werksgenauen Vorfertigung und einer passgenauen Ausfräsung der Elektro- und Sanitärinstallationen mittels eines computergesteuerten Bearbeitungszentrums kann stets eine gleichbleibend hohe Qualität sichergestellt und eine kurze Bauzeit erreicht werden.

Als einer der ersten Anbieter von Häusern hat „wir leben haus“ zudem die Wichtigkeit des nachhaltigen gesunden Bauens erkannt, das den gesamten Lebenszyklus biologischer Baustoffe, von der Herstellung über die Nutzung, den Rückbau und die Entsorgung umfasst. „Wohngesundheit fängt bei uns bei Wand- und Deckenoberflächen an und reicht vom Fußboden über die verwendeten Materialien für Kleber und Spachtelmassen bis hin zu einer effizienten Haustechnik“, so Firmeninhaber Matthias Kleinhenz, der zudem Wert auf die Feststellung legt, dass „wir leben haus“ fast ausschließlich ökologisch unbedenkliche Baustoffe verwendet, die zu über 80 Prozent recycle bar sind. „Auf Wunsch machen wir auch einen Allergiepass check, lassen einzelne Materialien prüfen und untersuchen das Umfeld auf elektromagnetische Störfelder. Und auf Wunsch bauen wir natürlich auch komplett schlüsselfertig und liefern dem Kunden somit ein Rundum-Sorglos-Paket“

Wohngesundheit heißt bei „wir leben haus“ aber auch energieeffizientes und baubiologisches Bauen. So sind die Häuser förderfähig als Energieeffizienzhaus 55 und in Verbindung mit einer einzigartigen und innovativ gedämmten Gebäudehülle zugleich ein echtes KfW-Effizienzhaus.

Energieeffizient und schlüsselfertig. Regenerativ und alles aus einer Hand. Ökologisch wertvoll und alles zu einem garantierten Festpreis.

“wir leben haus“ ist mehr als nur ein normaler Hausbauer. „wir leben haus“ ist ein Gesamtkonzept im Umfeld von Mensch, Wohngesundheit und Exklusivität und somit ein Stück Zukunft im modernen, hochwertigen und ökologisch nachhaltigen Hausbau.

Ökologische Häuser - neu erfunden!