Montag, 3. Juni 2013

Begrüßenswert - aber auch praxisfern

Die jetzt vorgestellte Verwalter-Checkliste des VDIV ist nur bedingt tauglich - Interessierten Immobilieneigentümern stehen etliche der verlangten Informationen vor der Verwalterauswahl gar nicht zur Vefügung

Der VDIV - Verband der Immobilienverwalter Baden-Württemberg e.V. stellte jetzt in einer Pressemitteilung seine neue Verwalter-Checkliste vor, mit der sich Immobilieneigentümer vor unlauteren oder ungeeigneten Hausverwaltern schützen sollen.

Derartige Checklisten sind bereits seit Jahren im Angebot von Verbänden, Organisationen und Unternehmen. Denn es gibt, das muss leider klar eingestanden werden, unter den Immobilienverwaltern immer wieder "schwarze Schafe", die mit den ihnen anvertrauten Geldern nicht redlich umgehen oder solche, deren fachliche oder sonstige Qualifikation einfach nicht ausreicht. Gerade Letztere versuchen häufig, Kunden mit Niedrigpreisen anzulocken, was umso einfacher ist, als es keiner besonderen Voraussetzungen bedarf, sich mit einer Hausverwaltung selbstständig zu machen. Den Schaden haben die seriösen Anbieter dieser hochwertigen Dienstleistung - und oft genug die Wohnungs- und Hauseigentümer.

Vor diesem Hintergrund ist es natürlich hilfreich, den Eigentümern von Miethäusern oder Eigentumswohnungen, die auf der Suche nach der passenden Hausverwaltung sind, einen Leitfaden an die Hand zu geben, mit dem sie sich besser orientieren und die Spreu vom Weizen trennen können. Allerdings sind die Fragen aus der VDIV-Checkliste teilweise eher verwirrend und für den "normalen" Interessenten ungeeignet. Wie will man feststellen, ob beim potentiellen Verwalter "die Büroorganisation fiúnktioniert" oder ob "Rechnungsunterlagen übersichtlich geordnet" sind? Andere Fragen sind zweideutig: "Ist der Verwalter für die Wohnungseigentümer greifbar?" kann meinen, dass bei der Hausverwaltung jemand ans Telefon geht oder auch, dass die Verwaltung juristisch greifbar ist. Manches ist auch überflüssig, so z. B. die Frage danach, ob der Verwalter eine Beschlusssammlung führt. Denn die ist gesetzlich vorgeschrieben und steht nicht zur Diskussion. Ob der Verwalter selbst ausreichend qualifiziert ist, wird bei Kapitalgesellschaften nicht einfach zu beantworten sein, ob das auch für das Personal zutrifft, dürfte ähnlich schwierig nachprüfbar sein.

So ist die Checkliste zwar gut gemeint, aber in weiten Teilen doch recht praxisfern. Immerhin lassen sich daraus durchaus Anregungen beziehen für eine eigene Checkliste, die als kleiner Service den Interessenten zur Verfügung gestellt werden kann.




Mehr Komfort für die Teilnehmer

Neue Erweiterung verinfacht die Information über Hausverwaltungs-Anfragen

Die teilnehmenden Hausverwaltungen bei HausverwalterSuche können sich jetzt noch schneller und einfacher über den Inhalt von Kundenanfragen informieren. Denn jede Anfrage erzeugt jetzt eine Webseite, auf der nachzulesen ist, wo gerade eine neue Hausverwaltung für welches Objekt gesucht wird.

Wer die Anfragenliste öffnet, kann die Detailsausgabe zu jeder Anfrage mit einem Link öffnen. Das neu eingerichtete "Permanent-Login" sorgt dafür, dass registrierte Teilnehmer nicht nur die Adressdaten direkt aufrufen und auch eine für die Objektadresse generierte Karte von Google Maps einsehen können. Die Funktion zum Blättern in den Anfragen macht nur mit bestehender Anmeldung so richtig Sinn.

Das "Permanent-Login" bietet auch den Vorteil, dass die Anmeldung beim nächsten Besuch automatisch erfolgt, setzt allerdings voraus, dass das Setzen von Cookies im Web-Browser des Nutzers nicht deaktiviert ist.

Jede Benachrichtigungs-Email, die den Teilnehmern zugesandt wird, enthält den Link zur Auflistung der Angebote. All das erspart Zeit, wenn man sich nicht jedesmal über das Administrations-Dashboard über die Kundenanfragen informieren will.