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Montag, 12. September 2011
Über 800 Kommunen fördern Familien beim Bauen
Immer mehr Kommunen fördern bauwillige Familien beim Erwerb von Wohneigentum. Neben einem guten Angebot an Kinderkrippen, Kindergärten und Schulen wird dieser Standortfaktor immer wichtiger. "Mit billigem Bauland zu mehr Babys", titelt die Augsburger Allgemeine und immer mehr Kommunen folgen diesem Trend. Städte und Gemeinden schnüren ganze Förderpakete, um für junge Familien attraktiver zu werden und dem demographischen Wandel zu trotzen. Einen bundesweiten Überblick über die Förderangebote von aktuell 810 Kommunen bietet eine von der "Aktion pro Eigenheim" exklusiv recherchierte Datenbank.
Mit Hilfe der Datenbank (www.aktion-pro-eigenheim.de) entfällt für die Bauwilligen das mühsame Recherchieren nach günstigen Angeboten: Übersichtlich nach Postleitzahlen sortiert, können Interessierte nach familienfreundlichen Kommunen in der Umgebung ihres Wohnortes suchen und erhalten im Anschluss detaillierte Informationen über die Förderung. Besonders interessante Beispiele wie die Hansestadt Hamburg werden in den Rubriken "Kommune des Monats" oder "Best-Practice-Beispiele" vorgestellt. Familien beim Erwerb von Wohneigentum zu unterstützen, hat in Hamburg eine über 60-jährige Tradition. Neben zinsgünstigen Darlehen und Aufwendungsdarlehen wird auch die Erreichung bestimmter energetischer Standards gefördert. In einem konkreten Finanzierungsbeispiel beträgt die monatliche Belastung für eine Familie ohne Förderung 1.444 Euro. Durch die Förderung in Hamburg reduziert sich die monatliche Belastung um beachtliche 460 Euro auf 984 Euro und macht so für viele Familien den Sprung in die eigenen vier Wände erst möglich.
Weitere Kommunen zur Familienförderung animieren
"Viele Kommunen sehen die Förderung von Wohneigentum heute als wichtiges Instrument, um für junge Familien als Wohnort attraktiv zu sein", fasst Marcus Rex, Sprecher der Aktion pro Eigenheim, seine Erfahrungen zusammen. "So ist unsere Datenbank, die wir auf der Datenbasis unseres Partners fe.bis GmbH aufwändig recherchiert haben, seit dem Start im Jahr 2007 mit 148 Kommunen auf heute 810 Kommunen angewachsen. Interessierte Kommunen können sich in unserer Datenbank gerne anmelden."
Aktion pro Eigenheim
Die "Aktion pro Eigenheim" versteht sich als Anwalt bauwilliger Familien und tritt für die Erfüllung ihres Lebenstraums vom eigenen Haus oder einer eigenen Wohnung ein. Aktuelle Angebote (www.aktion-pro-eigenheim.de) aus den Bereichen Förderung und Finanzierung helfen beim Sparen. Umfangreiche Ratgeber zum Hausbau begleiten junge Familien von der Planung bis zur Realisierung ihres Bauvorhabens. Auf politischer Ebene setzt sich die "Aktion pro Eigenheim" für einen bundesweit auf 3,5 Prozent limitierten Grunderwerbsteuersatz sowie für eine im europäischen Vergleich angemessene Förderung von Wohneigentum ein.
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Die Modernisierung von Wohnraum: Was ist zu beachten?
Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 17.12.2008, Az. VIII ZR 84/08) lässt die Mieterhöhungserklärung wegen Modernisierungsarbeiten des Vermieters nur in der Höhe für zulässig erachtet, die den angemessenen, also ortsüblichen Handwerkerkosten entsprach. Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter einen Handwerker bevorzugt, der die Arbeiten zu überhöhten Preisen durchführte. Die Preise waren zwar nur geringfügig überhöht (13 Prozent über dem angemessenen Preis). Trotzdem durfte der Vermieter nur den angemessenen Preis umlegen. In Höhe des darüber hinaus gehenden Betrages war der Vermieter mit seiner Klage letztinstanzlich unterlegen.
Zwar spricht der Wortlaut des § 559 Abs. 1 BGB dafür, dass der Vermieter die tatsächlichen Kosten umlegen kann, andererseits ist zu berücksichtigen, dass der Mieter regelmäßig bei der Auftragsvergabe kein Mitspracherecht hat. Ihm darf daher nicht das Risiko unwirtschaftlicher Auftragsvergaben durch den Vermieter übergeholfen werden. Insofern ist das Urteil konsequent.
Fachanwaltstipp Mieter: Prüfen Sie bei einer Mieterhöhung wegen Modernisierung immer, ob die Modernisierung überhaupt rechtzeitig angekündigt wurde, ob es sich tatsächlich um eine Modernisierung handelt (oft werden notwendige Instandsetzungen als Modernisierung verkauft, weil z.B. noch eine Fassadendämmung hinzugefügt wurde) und ob die in Ansatz gebrachten Kosten für die Handwerkerleistungen auch angemessen sind (s. o.).
Fachanwaltstipp Vermieter: Prüfen Sie vor Auftragsvergabe, ob die im Kostenvoranschlag der Handwerkerfirma aufgeführten Kosten auch angemessen sind. In jedem Fall sollte man mehrere Kostenangebote einholen, um sich später gegen den Vorwurf, überhöhte Kosten in Ansatz gebracht zu haben, verteidigen zu können.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin
Die Modernisierung von Wohnraum: Was ist zu beachten?
Zwar spricht der Wortlaut des § 559 Abs. 1 BGB dafür, dass der Vermieter die tatsächlichen Kosten umlegen kann, andererseits ist zu berücksichtigen, dass der Mieter regelmäßig bei der Auftragsvergabe kein Mitspracherecht hat. Ihm darf daher nicht das Risiko unwirtschaftlicher Auftragsvergaben durch den Vermieter übergeholfen werden. Insofern ist das Urteil konsequent.
Fachanwaltstipp Mieter: Prüfen Sie bei einer Mieterhöhung wegen Modernisierung immer, ob die Modernisierung überhaupt rechtzeitig angekündigt wurde, ob es sich tatsächlich um eine Modernisierung handelt (oft werden notwendige Instandsetzungen als Modernisierung verkauft, weil z.B. noch eine Fassadendämmung hinzugefügt wurde) und ob die in Ansatz gebrachten Kosten für die Handwerkerleistungen auch angemessen sind (s. o.).
Fachanwaltstipp Vermieter: Prüfen Sie vor Auftragsvergabe, ob die im Kostenvoranschlag der Handwerkerfirma aufgeführten Kosten auch angemessen sind. In jedem Fall sollte man mehrere Kostenangebote einholen, um sich später gegen den Vorwurf, überhöhte Kosten in Ansatz gebracht zu haben, verteidigen zu können.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin
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