24PR => Der Weg zur «passenden» Hausverwaltung - Aufatmen für Hauseigentümer: "Warum den ganzen Ärger ertragen, vom Arbeitsaufwand mal ganz abgesehen? Eine Hausverwaltung nimmt dem Immobilieneigentümer so gut wie alles ab
Vor allem dann, wenn es um vermieteten Haus- und Grundbesitz geht, kann dessen Verwaltung dem Eigentümer die letzten Nerven rauben. Nicht nur, wenn es um die Betreuung der Mieter geht oder wieder mal eine neue Vorschrift in Kraft tritt, wenn Reparaturen möglichst auch preiswert sein sollen oder eine Wohnung zu lange leer steht, geht es schnell an die Substanz. Wenn dann noch der nächste Mietvertrag gekündigt wird und schnell ein neuer, aber zugleich solventer Mieter gefunden werden soll, wünscht sich mancher Hausbesitzer Unterstützung.
Das leisten qualifizierte Hausverwalter. Wer seine Mietverwaltung einem Profi übertragen will, spart Zeit, Nerven - und oft genug auch Geld.
Denn natürlich erwartet eine Hausverwaltung auch eine angemessene Vergütung. Aber in vielen Fällen rechnet sich die Beauftragung einer professionellen Hausverwaltung dennoch. Denn ein gewiefter Hausverwalter kann für den Hauseigentümer schon beim Abschluss neuer Mietverträge viel Geld einsparen, weil er die richtige Auswahl trifft.
Genau die ist auch wichtig, wenn es um die 'passende' Hausverwaltung geht. Dabei hilft dem Immobilieneigentümer das Spzial-Portal www.HausverwalterSuche.de, dass nun sein fünfjähriges Bestehen feiert. Dort finden Hausbesitzer und Vermieter nicht nur den richtigen Immobilienverwalter, sondern können online und in Echtzeit konkrete Preisangebote von mehr als Hundert Hausverwaltern für Ihre Mietverwaltung einholen, in aller Ruhe die Preise vergleichen und die Hausverwaltung ihrer Wahl kontaktieren.
Die Nutzung von www.HausverwalterSuche.de ist für Immobilieneigentümer kostenlos.
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An der Effektivität von HausverwalterSuche.de wird ständig gearbeitet. Immer wieder gibt es Optimierungen einzelner Funktionen, Erweiterungen des Funktionsumfangs oder völlig neue Bereiche. In diesem Blog lässt sich auch die Entwicklung verfolgen.
Samstag, 22. Januar 2011
24PR => Clever gesucht - schnell gefunden: Wohnungseigentümer finden Hausverwaltung
24PR => Clever gesucht - schnell gefunden: Wohnungseigentümer finden Hausverwaltung:
"Genau die richtige Hausverwaltung zu finden, ist für Eigentümergemeinschaften nicht einfach - Bei HausverwalterSuche.de gibt's sogar konkrete Preisangebote
Wer Mitglied in einer Eigentümergemeinschaft, also stolzer Besitzer einer Eigentumswohnung ist, kennt das Problem: Es wird Hände ringend ein neuer Hausverwalter gesucht, weil der aktuelle nicht so arbeitet, wie die Eigentümer sich das wünschen, in den Ruhestand geht, der Verwaltervertrag ausläuft oder die Eigentumswohnanlage neu errichtet wurde und noch gar keine WEG-Verwaltung bestellt ist.
Die meisten Hausverwaltungen werden durch Mund-zu-Mund-Propaganda empfohlen. Dann hat die betroffene Eigentümergemeinschaft schon mal eine Grundlage für die Entscheidungsfindung, nämlich einen Miteigentümer, der von den Erfahrungen berichten kann, die ein ihm bekannter Immobilieneigentümer mit einer bestimmten WEG-Verwalung schon gemacht hat. Prima.
Oft ist es aber anders. Es gibt viele Gründe dafür, einen Verwalterwechsel vornehmen zu wollen, mitunter gar zu müssen. Oder eben eine Erstverwaltung zu finden.
Genau darauf hat sich www.HausverwalterSuche.de spezialisiert. Das Portal feiert in diesem Jahr sein fünfjähriges Bestehen und kann auf eine Vielzahl erfolgreicher Vermittlungen zurückblicken.
Das Besondere daran: Bei www.HausverwalterSuche.de finden Wohnungseigentümer nicht nur die für ihre Belange 'richtige' Hausverwaltung. Nein, darüber hinaus können wechselwillige Eigentümergemeinschaften oder einzelne ihrer Mitglieder sofort online konkrete Preisangebote erstellen, kennen also von Anfang die Kosten, die für die Verwaltung ihrer Immobilie anfallen werden, können, ebenfalls in Ecdhtzeit und online, mehrere Angebote erstellen lassen und die Preise für ihre Hausverwaltung vergleichen.
Das erfolgreiche HausverwalterSuche-System ermittelt dabei das Verwalterhonorar unter Einbeziehung der für den jeweiligen Hausverwalter wichgtigen Kriterien. Das Resultat ist immer ein genau für die speziellen Belange der betroffenen Immobilie optimiertes, also auch eventuelle Besonderheiten berücksichtigendes Angebot.
'Derzeit nehmen deutlich über Hundert Immobilienverwalter bei HausverwalterSuche.de teil', informiert Klaus P. Lewohn, der das Projekt entwickelt hat und betreut. 'Nach meiner Kenntnis ist es überdies das einzige Portal seiner Art, dass sofort und online konkrete Preise eines oder mehrerer Anbieter von Hausverwaltungs-Dienstleistungen ermittelt und so einen effektiven Kostenvergleich für Immobilienverwaltungen ermöglicht.'
Er legt allerdings Wert auf die Feststellung, dass das Verwalterhonorar nur eines von mehreren Kriterien bei der Auswahl einer Hausverwaltung sein darf: 'Fach- und Sachkenntnis, technische Ausstattung und vor allem das Engagement der für das Objekt arbeitenden Mitarbeiter sind eigentlich noch wichtiger. Aber natürlich gilt es gerade in Zeiten permanenter Kostensteigerungen auch, die Aufwändungen für das Verwalterhonorar im Blick zu behalten.'
Die Nutzung des Portals ist für interessierte Immobilienbesitzer kostenlos.
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"Genau die richtige Hausverwaltung zu finden, ist für Eigentümergemeinschaften nicht einfach - Bei HausverwalterSuche.de gibt's sogar konkrete Preisangebote
Wer Mitglied in einer Eigentümergemeinschaft, also stolzer Besitzer einer Eigentumswohnung ist, kennt das Problem: Es wird Hände ringend ein neuer Hausverwalter gesucht, weil der aktuelle nicht so arbeitet, wie die Eigentümer sich das wünschen, in den Ruhestand geht, der Verwaltervertrag ausläuft oder die Eigentumswohnanlage neu errichtet wurde und noch gar keine WEG-Verwaltung bestellt ist.
Die meisten Hausverwaltungen werden durch Mund-zu-Mund-Propaganda empfohlen. Dann hat die betroffene Eigentümergemeinschaft schon mal eine Grundlage für die Entscheidungsfindung, nämlich einen Miteigentümer, der von den Erfahrungen berichten kann, die ein ihm bekannter Immobilieneigentümer mit einer bestimmten WEG-Verwalung schon gemacht hat. Prima.
Oft ist es aber anders. Es gibt viele Gründe dafür, einen Verwalterwechsel vornehmen zu wollen, mitunter gar zu müssen. Oder eben eine Erstverwaltung zu finden.
Genau darauf hat sich www.HausverwalterSuche.de spezialisiert. Das Portal feiert in diesem Jahr sein fünfjähriges Bestehen und kann auf eine Vielzahl erfolgreicher Vermittlungen zurückblicken.
Das Besondere daran: Bei www.HausverwalterSuche.de finden Wohnungseigentümer nicht nur die für ihre Belange 'richtige' Hausverwaltung. Nein, darüber hinaus können wechselwillige Eigentümergemeinschaften oder einzelne ihrer Mitglieder sofort online konkrete Preisangebote erstellen, kennen also von Anfang die Kosten, die für die Verwaltung ihrer Immobilie anfallen werden, können, ebenfalls in Ecdhtzeit und online, mehrere Angebote erstellen lassen und die Preise für ihre Hausverwaltung vergleichen.
Das erfolgreiche HausverwalterSuche-System ermittelt dabei das Verwalterhonorar unter Einbeziehung der für den jeweiligen Hausverwalter wichgtigen Kriterien. Das Resultat ist immer ein genau für die speziellen Belange der betroffenen Immobilie optimiertes, also auch eventuelle Besonderheiten berücksichtigendes Angebot.
'Derzeit nehmen deutlich über Hundert Immobilienverwalter bei HausverwalterSuche.de teil', informiert Klaus P. Lewohn, der das Projekt entwickelt hat und betreut. 'Nach meiner Kenntnis ist es überdies das einzige Portal seiner Art, dass sofort und online konkrete Preise eines oder mehrerer Anbieter von Hausverwaltungs-Dienstleistungen ermittelt und so einen effektiven Kostenvergleich für Immobilienverwaltungen ermöglicht.'
Er legt allerdings Wert auf die Feststellung, dass das Verwalterhonorar nur eines von mehreren Kriterien bei der Auswahl einer Hausverwaltung sein darf: 'Fach- und Sachkenntnis, technische Ausstattung und vor allem das Engagement der für das Objekt arbeitenden Mitarbeiter sind eigentlich noch wichtiger. Aber natürlich gilt es gerade in Zeiten permanenter Kostensteigerungen auch, die Aufwändungen für das Verwalterhonorar im Blick zu behalten.'
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24PR => Immobilienpreise für Eigentumswohnungen steigen - Hohe Nachfrage zu verzeichnen
24PR => Immobilienpreise für Eigentumswohnungen steigen - Hohe Nachfrage zu verzeichnen: "Immobilien sind in Deutschland eine beliebte Anlageform. In den vergangenen Jahren hat sich dieser Trend verstärkt. Mit der zunehmenden Nachfrage steigen jedoch auch die Preise. Das Immobilienportal myimmo.de informiert über die aktuellen Preisentwicklungen in Bezug auf Häuser und Wohnungen.
Vor allem im Bereich der Eigentumswohnungen sind die Preise in den vergangenen Monaten spürbar gestiegen. Wer eine Wohnung kaufen (www.myimmo.de/wohnen/wohnung-kauf) möchte, sollte sich daher wahrscheinlich schnell entscheiden. Grundsätzlich sind Immobilien nach wie vor relativ günstig. Der Gesamtindex für Immobilien ist im vergangenen November im Vergleich zum Oktober sogar um etwa 0,1 Prozent gesunken. Der Index setzt sich jedoch aus drei verschiedenen Immobilienindizes zusammen. Dazu gehören der Index für neue Ein- und Zweifamilienhäuser, der Index für bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser sowie jener für Eigentumswohnungen.
Die drei Indizes haben sich im vergangenen November im Vergleich zum Vormonat unterschiedlich entwickelt. Während die Preise für neue Ein- und Zweifamilienhäuser relativ stabil blieben, sind die Preise für bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser um 1,02 Prozent gesunken. Die Preise für Eigentumswohnungen sind dagegen leicht angestiegen, nämlich um 0,65 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist sogar eine Erhöhung um 3,35 Prozent festzustellen.
Weitere Informationen:
http://news.myimmo.de/immobilienpreise-fuer-eigentumswohnungen-steigen/22219.html
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Vor allem im Bereich der Eigentumswohnungen sind die Preise in den vergangenen Monaten spürbar gestiegen. Wer eine Wohnung kaufen (www.myimmo.de/wohnen/wohnung-kauf) möchte, sollte sich daher wahrscheinlich schnell entscheiden. Grundsätzlich sind Immobilien nach wie vor relativ günstig. Der Gesamtindex für Immobilien ist im vergangenen November im Vergleich zum Oktober sogar um etwa 0,1 Prozent gesunken. Der Index setzt sich jedoch aus drei verschiedenen Immobilienindizes zusammen. Dazu gehören der Index für neue Ein- und Zweifamilienhäuser, der Index für bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser sowie jener für Eigentumswohnungen.
Die drei Indizes haben sich im vergangenen November im Vergleich zum Vormonat unterschiedlich entwickelt. Während die Preise für neue Ein- und Zweifamilienhäuser relativ stabil blieben, sind die Preise für bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser um 1,02 Prozent gesunken. Die Preise für Eigentumswohnungen sind dagegen leicht angestiegen, nämlich um 0,65 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist sogar eine Erhöhung um 3,35 Prozent festzustellen.
Weitere Informationen:
http://news.myimmo.de/immobilienpreise-fuer-eigentumswohnungen-steigen/22219.html
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24PR => Künftig legen Eigentümer den Einheitswert fest
24PR => Künftig legen Eigentümer den Einheitswert fest: "Für die Neubewertung des Grundvermögens sollen im neuen Jahrzehnt die Eigentümer verantwortlich sein. Grund dafür ist, dass der Gesetzgeber eine geänderte steuerliche Neubewertung von Immobilien plant. Der bisherige Einheitswert soll hierfür nicht mehr herangezogen werden.
Die Grundsteuer soll künftig nach dem Verkehrswert einer Immobilie erhoben werden. Dazu soll dem Grundsteuerbescheid ein Fragebogen beigelegt sein. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass jeder Eigentümer den Wert seiner Immobilie in der Regel wissen sollte.
Die Höhe der Grundsteuer soll sich künftig danach bemessen, welchen Verkehrswert der Eigentümer der Gemeinde meldet. Wobei davon auszugehen ist, dass der Wert immer wieder erneut festgestellt werden muss, weil durch Erhöhung der Baukosten, des Grundstückswertes, der Inflation, An- und Umbauten, sowie durch Änderung der Ausstattung, etc., Wertveränderungen stattfinden werden.
Veränderungen beim Marktwert sollen bei jeder Änderung bzw. jährlich mittels Fragebogen erfasst und der Besteuerungsstelle mitgeteilt werden. Danach würde sich die Grundsteuer jeweils nach dem aktuellen Wert einer Immobilie bemessen.
Der Gesetzgeber will etwaigen „Niedrigbewertern“ den Weg wie folgt abschneiden. Kommt es nach Jahren zum Verkauf der Immobilie, wird der gemeldete Verkehrswert mit dem Verkaufspreis verglichen. Die Differenz soll in Form einer „Wertzuwachssteuer“ besteuert werden. Eine Steuerbefreiung, wie sie zurzeit für Selbstnutzer nach zehn Jahren besteht, ist nicht vorgesehen.
Der Differenzbetrag wird wohl dem persönlichen Einkommen zugerechnet und entsprechend hoch besteuert. Das Gesamtaufkommen der Grundsteuer beträgt ca. zehn Mrd. Euro im Jahr. Für Eigentümer wird die Besteuerung ihrer Immobilie wohl auch weiterhin eine Belastung bleiben.
Wer den Wert seiner Immobilie nicht kennt, kann auch über das Internet eine kompetente Auskunft erhalten. In nur wenigen Minuten kann der Eigentümer seine Immobile online bewerten. Eine aktuelle und standortgenaue Immobilienbewertung ist flächendeckend für ganz Deutschland verfügbar.
Die Methode Dr. Barzel ® Immobilienbewertung ist für den Anwender einfach zu erstellen. Der Eigentümer erfährt sofort den aktuellen Richtwert. Die online Immobilienbewertung des Anbieters Immobilienwert24 kann ausgedruckt oder auf dem eigenen Rechner gespeichert werden. Die Gebühr beträgt einmalig 39 Euro. Weitere Informationen finden sich unter: www.methode-dr-barzel.de
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Die Grundsteuer soll künftig nach dem Verkehrswert einer Immobilie erhoben werden. Dazu soll dem Grundsteuerbescheid ein Fragebogen beigelegt sein. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass jeder Eigentümer den Wert seiner Immobilie in der Regel wissen sollte.
Die Höhe der Grundsteuer soll sich künftig danach bemessen, welchen Verkehrswert der Eigentümer der Gemeinde meldet. Wobei davon auszugehen ist, dass der Wert immer wieder erneut festgestellt werden muss, weil durch Erhöhung der Baukosten, des Grundstückswertes, der Inflation, An- und Umbauten, sowie durch Änderung der Ausstattung, etc., Wertveränderungen stattfinden werden.
Veränderungen beim Marktwert sollen bei jeder Änderung bzw. jährlich mittels Fragebogen erfasst und der Besteuerungsstelle mitgeteilt werden. Danach würde sich die Grundsteuer jeweils nach dem aktuellen Wert einer Immobilie bemessen.
Der Gesetzgeber will etwaigen „Niedrigbewertern“ den Weg wie folgt abschneiden. Kommt es nach Jahren zum Verkauf der Immobilie, wird der gemeldete Verkehrswert mit dem Verkaufspreis verglichen. Die Differenz soll in Form einer „Wertzuwachssteuer“ besteuert werden. Eine Steuerbefreiung, wie sie zurzeit für Selbstnutzer nach zehn Jahren besteht, ist nicht vorgesehen.
Der Differenzbetrag wird wohl dem persönlichen Einkommen zugerechnet und entsprechend hoch besteuert. Das Gesamtaufkommen der Grundsteuer beträgt ca. zehn Mrd. Euro im Jahr. Für Eigentümer wird die Besteuerung ihrer Immobilie wohl auch weiterhin eine Belastung bleiben.
Wer den Wert seiner Immobilie nicht kennt, kann auch über das Internet eine kompetente Auskunft erhalten. In nur wenigen Minuten kann der Eigentümer seine Immobile online bewerten. Eine aktuelle und standortgenaue Immobilienbewertung ist flächendeckend für ganz Deutschland verfügbar.
Die Methode Dr. Barzel ® Immobilienbewertung ist für den Anwender einfach zu erstellen. Der Eigentümer erfährt sofort den aktuellen Richtwert. Die online Immobilienbewertung des Anbieters Immobilienwert24 kann ausgedruckt oder auf dem eigenen Rechner gespeichert werden. Die Gebühr beträgt einmalig 39 Euro. Weitere Informationen finden sich unter: www.methode-dr-barzel.de
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24PR => Mieterhöhungen im Jahr 2011
24PR => Mieterhöhungen im Jahr 2011: "Modernisierungskosten und hohe Neuvertragsmieten
Laut Prognosen des Deutschen Mieterbundes werden die Mieten auch in diesem Jahr steigen, und zwar in manchen Gegenden um bis zu 12 Prozent. Von den Erhöhungen sind vor allem Neumieter betroffen. Über Einzelheiten informiert das Immobilienportal myimmo.de.
Wer 2011 eine neue Wohnung mieten ( www.myimmo.de/wohnen/wohnung-miete ) möchte, sollte sich einen guten Überblick verschaffen, denn die Mieten könnten vielerorts beachtlich steigen. Die Zahlen des Deutschen Mieterbundes sind eher unerfreulich. So liegen die Neuvertragsmieten mitunter um 10 bis 40 Prozent über den ortsüblichen Vergleichsmieten.
Wird ein Gebäude saniert, so müssen die Mieter ebenfalls mit Erhöhungen rechnen. Selbstverständlich liegt es im Interesse der Vermieter, energetische Sanierungen durchführen zu lassen, um die Heiz- und Warmwasserkosten für die Immobilie möglichst gering zu halten. Von solchen Maßnahmen profitieren allerdings auch die Mieter, daher dürfen Vermieter laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch die jährliche Miete um bis zu elf Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Außerdem ist eine Reform des Mietrechts im Gespräch. Nach Plänen der Bundesregierung sollen Mietminderungen aufgrund von energetischen Baumaßnahmen in Zukunft nicht mehr möglich sein.
Für Mieter gibt es allerdings einige Möglichkeiten zur Reduzierung des Energieverbrauchs. Ein erster Schritt ist dabei die Anschaffung energiesparender Haushaltsgeräte. Weiterführende Informationen zu diesem Thema erhalten Interessierte zum Beispiel bei den Verbraucherzentralen.
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Laut Prognosen des Deutschen Mieterbundes werden die Mieten auch in diesem Jahr steigen, und zwar in manchen Gegenden um bis zu 12 Prozent. Von den Erhöhungen sind vor allem Neumieter betroffen. Über Einzelheiten informiert das Immobilienportal myimmo.de.
Wer 2011 eine neue Wohnung mieten ( www.myimmo.de/wohnen/wohnung-miete ) möchte, sollte sich einen guten Überblick verschaffen, denn die Mieten könnten vielerorts beachtlich steigen. Die Zahlen des Deutschen Mieterbundes sind eher unerfreulich. So liegen die Neuvertragsmieten mitunter um 10 bis 40 Prozent über den ortsüblichen Vergleichsmieten.
Wird ein Gebäude saniert, so müssen die Mieter ebenfalls mit Erhöhungen rechnen. Selbstverständlich liegt es im Interesse der Vermieter, energetische Sanierungen durchführen zu lassen, um die Heiz- und Warmwasserkosten für die Immobilie möglichst gering zu halten. Von solchen Maßnahmen profitieren allerdings auch die Mieter, daher dürfen Vermieter laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch die jährliche Miete um bis zu elf Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Außerdem ist eine Reform des Mietrechts im Gespräch. Nach Plänen der Bundesregierung sollen Mietminderungen aufgrund von energetischen Baumaßnahmen in Zukunft nicht mehr möglich sein.
Für Mieter gibt es allerdings einige Möglichkeiten zur Reduzierung des Energieverbrauchs. Ein erster Schritt ist dabei die Anschaffung energiesparender Haushaltsgeräte. Weiterführende Informationen zu diesem Thema erhalten Interessierte zum Beispiel bei den Verbraucherzentralen.
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24PR => Temperaturschwankungen um den Gefrierpunkt lassen Wasserrohre platzen
24PR => Temperaturschwankungen um den Gefrierpunkt lassen Wasserrohre platzen: "Seit einigen Tagen sind die Temperaturen wieder über den Gefrierpunkt gestiegen, Schnee und Eis schmelzen und der eine oder andere mag sich schon an die ersten Vorboten des Frühlings erinnert fühlen. Doch des einen Freud ist des anderen Leid, denn schwankende Temperaturen führen häufig zu platzenden Wasserrohren.
Mehr als eine Million Heizungs- und Wasserrohre platzen jedes Jahr in Deutschland. Ursache sind Leitungen, die zufrieren und dem Druck beim anschließenden Auftauen nicht standhalten. Dass es überhaupt soweit kommt, liegt daran, dass Wasserleitungen nur in den seltensten Fällen sichtbar sind. Hinter der Wand verborgen, geraten sie schnell in Vergessenheit.
Schäden vermeidet, wer richtig vorbeugt. Wichtigste Regel hier: Alle Räume im Gebäude sollten ausreichend beheizt werden. 'Das gilt auch für diejenigen, die nur wenig genutzt werden und dadurch besonders gefährdet sind.', so Ingo Thümler, Geschäftsführer der Feuchteklinik®. 'Dazu zählen beispielsweise das Gästezimmer, Vorrats- und Abstellräume oder der Keller.' Außerdem sollten Ventile nie vollständig zugedreht werden.
Ist es zu spät und das Wasserrohr geplatzt, gilt es, schnell zu handeln. Trocknungsfirmen wie die Feuchteklinik® bieten einen Havariedienst an, der 24 Stunden täglich erreichbar ist und dafür sorgt, dass Sach- und Gebäudeschäden so gering wie möglich bleiben.
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Mehr als eine Million Heizungs- und Wasserrohre platzen jedes Jahr in Deutschland. Ursache sind Leitungen, die zufrieren und dem Druck beim anschließenden Auftauen nicht standhalten. Dass es überhaupt soweit kommt, liegt daran, dass Wasserleitungen nur in den seltensten Fällen sichtbar sind. Hinter der Wand verborgen, geraten sie schnell in Vergessenheit.
Schäden vermeidet, wer richtig vorbeugt. Wichtigste Regel hier: Alle Räume im Gebäude sollten ausreichend beheizt werden. 'Das gilt auch für diejenigen, die nur wenig genutzt werden und dadurch besonders gefährdet sind.', so Ingo Thümler, Geschäftsführer der Feuchteklinik®. 'Dazu zählen beispielsweise das Gästezimmer, Vorrats- und Abstellräume oder der Keller.' Außerdem sollten Ventile nie vollständig zugedreht werden.
Ist es zu spät und das Wasserrohr geplatzt, gilt es, schnell zu handeln. Trocknungsfirmen wie die Feuchteklinik® bieten einen Havariedienst an, der 24 Stunden täglich erreichbar ist und dafür sorgt, dass Sach- und Gebäudeschäden so gering wie möglich bleiben.
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24PR => Immobilien von Immonet.de ab sofort auch bei eBay
24PR => Immobilien von Immonet.de ab sofort auch bei eBay: "Gute Aussichten für alle Wohnungssuchenden und Immobilienunternehmen: Seit heute veröffentlicht Immonet.de seine Wohnimmobilien auf der deutschen Seite des weltweiten Online-Marktplatzes eBay.
Mit der bewussten Entscheidung für Immonet.de als Partner für die Immobilien-Kategorie setzt eBay auf die Qualität und Vermarktungskompetenz eines der führenden Immobilienportale Deutschlands.
Wer auf dem deutschen eBay-Marktplatz nach einer Wohnung oder einem Haus sucht, findet dort ab jetzt auch sämtliche Wohnimmobilien und Grundstücke von Immonet.de. Mit wenigen Klicks erhält der Nutzer eine Übersicht der passenden Objekte - und kann sich bei Interesse über das jeweilige Kontaktformular direkt mit dem Anbieter in Verbindung setzen.
Durch die Partnerschaft mit eBay, dem reichweitenstärksten deutschen Online-Marktplatz mit über 22 Mio. Besuchern pro Monat, erhöht Immonet.de seine Reichweite um ein Vielfaches. Das ist ein klarer Mehrwert für alle gewerblichen und privaten Anbieter auf Immonet.de, denn nun werden deutlich mehr Interessenten angesprochen - und das ohne Mehrkosten. eBay erhält im Gegenzug qualitativen Content für den Ausbau seiner Immobilien-Kategorie.
Die Kooperation zwischen Immonet.de und eBay ist langfristig angelegt und soll weiter ausgebaut werden.
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Mit der bewussten Entscheidung für Immonet.de als Partner für die Immobilien-Kategorie setzt eBay auf die Qualität und Vermarktungskompetenz eines der führenden Immobilienportale Deutschlands.
Wer auf dem deutschen eBay-Marktplatz nach einer Wohnung oder einem Haus sucht, findet dort ab jetzt auch sämtliche Wohnimmobilien und Grundstücke von Immonet.de. Mit wenigen Klicks erhält der Nutzer eine Übersicht der passenden Objekte - und kann sich bei Interesse über das jeweilige Kontaktformular direkt mit dem Anbieter in Verbindung setzen.
Durch die Partnerschaft mit eBay, dem reichweitenstärksten deutschen Online-Marktplatz mit über 22 Mio. Besuchern pro Monat, erhöht Immonet.de seine Reichweite um ein Vielfaches. Das ist ein klarer Mehrwert für alle gewerblichen und privaten Anbieter auf Immonet.de, denn nun werden deutlich mehr Interessenten angesprochen - und das ohne Mehrkosten. eBay erhält im Gegenzug qualitativen Content für den Ausbau seiner Immobilien-Kategorie.
Die Kooperation zwischen Immonet.de und eBay ist langfristig angelegt und soll weiter ausgebaut werden.
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24PR => Bundesgerichtshof stärkt Rechte der Vermieter - Rückwirkende Korrektur der Nebenkostenabrechnung ist erlaubt
24PR => Bundesgerichtshof stärkt Rechte der Vermieter - Rückwirkende Korrektur der Nebenkostenabrechnung ist erlaubt: "Ist dem Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung ein Fehler unterlaufen, so darf er diesen nachträglich korrigieren, bestätigt das Immobilienportal myimmo.de. Auch wenn die Korrektur zu Lasten des Mieters geht, ist eine nachträgliche Änderung laut des Urteilsspruchs des Bundesgerichtshofs vom 12.01.2011 rechtsgültig.
Im verhandelten Fall hatte der klagende Mieter gemäß seiner erhaltenen Nebenkostenabrechnung (www.myimmo.de/ratgeber/immobilien-lexikon/nebenkostenabrechnung) das Guthaben bereits ausgezahlt bekommen. Der Vermieter nahm im Anschluss eine rückwirkende Korrektur vor. Er hatte vergessen, Heizölkosten in Höhe von 4000 Euro zu berücksichtigen. Nachdem der Vermieter die Rechnung überarbeitet und dem Mieter vorgelegt hatte, buchte er den säumigen Betrag vom Mietkonto wieder ab. Der Mieter klagte vor Gericht.
Der Bundesgerichtshof entschied in seinem Urteil zugunsten des Vermieters. Nebenkostenabrechnungen dürfen rückwirkend korrigiert werden, auch wenn dies auf Kosten des Mieters geschieht. Hierbei gilt es allerdings, die gesetzlich geregelte Abrechnungsfrist einzuhalten, welche im BGB unter § 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 definiert wird. Demnach muss der Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats des Abrechnungszeitraums dem Mieter die Abrechnung zukommen lassen. Ist die Frist verstrichen, kann keine Nachforderung mehr seitens des Vermieters geltend gemacht werden.
Immer häufiger entscheidet der Bundesgerichtshof zu Lasten der Vermieter. Doch so groß der Ärger über diverse Grundsatzentscheidungen des BGH in Bezug auf das deutsche Mietrecht ist, eine ganze Reihe von Richtersprüchen geht auch zu Gunsten der Vermieter aus.
Weitere Informationen:
http://news.myimmo.de/nebenkostenabrechnung-vermieter-darf-fehler-rueckwirkend-korrigieren/23284.html
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Im verhandelten Fall hatte der klagende Mieter gemäß seiner erhaltenen Nebenkostenabrechnung (www.myimmo.de/ratgeber/immobilien-lexikon/nebenkostenabrechnung) das Guthaben bereits ausgezahlt bekommen. Der Vermieter nahm im Anschluss eine rückwirkende Korrektur vor. Er hatte vergessen, Heizölkosten in Höhe von 4000 Euro zu berücksichtigen. Nachdem der Vermieter die Rechnung überarbeitet und dem Mieter vorgelegt hatte, buchte er den säumigen Betrag vom Mietkonto wieder ab. Der Mieter klagte vor Gericht.
Der Bundesgerichtshof entschied in seinem Urteil zugunsten des Vermieters. Nebenkostenabrechnungen dürfen rückwirkend korrigiert werden, auch wenn dies auf Kosten des Mieters geschieht. Hierbei gilt es allerdings, die gesetzlich geregelte Abrechnungsfrist einzuhalten, welche im BGB unter § 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 definiert wird. Demnach muss der Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats des Abrechnungszeitraums dem Mieter die Abrechnung zukommen lassen. Ist die Frist verstrichen, kann keine Nachforderung mehr seitens des Vermieters geltend gemacht werden.
Immer häufiger entscheidet der Bundesgerichtshof zu Lasten der Vermieter. Doch so groß der Ärger über diverse Grundsatzentscheidungen des BGH in Bezug auf das deutsche Mietrecht ist, eine ganze Reihe von Richtersprüchen geht auch zu Gunsten der Vermieter aus.
Weitere Informationen:
http://news.myimmo.de/nebenkostenabrechnung-vermieter-darf-fehler-rueckwirkend-korrigieren/23284.html
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24PR => Kinderlärm: Besserverdiener und kinderlose Haushalte fühlen sich besonders gestört
24PR => Kinderlärm: Besserverdiener und kinderlose Haushalte fühlen sich besonders gestört:
"Kinderlärm im Mietshaus: Jeder fünfte Besserverdiener findet Mietminderung berechtigt. Auch Kinderlose und Rentner haben wenig Verständnis für laute Kinder, so eine repräsentative Umfrage von Immowelt.de.
Deutsche Gerichte stellen regelmäßig fest, dass Kinderlärm kein Grund zur Mietmietminderung ist. Besserverdiener, kinderlose Haushalte und Rentner sind jedoch anderer Meinung: 19 Prozent der Deutschen mit einem Haushaltsnettoeinkommen von über 4.000 Euro halten die rechtliche Regelung für nicht gerechtfertigt. Die kinderlosen Haushalte schließen sich dieser Ansicht zu 18 Prozent, die Rentner zu 17 Prozent an. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage von Immowelt.de.
Insgesamt sieht es mit der Toleranz gegenüber Kindern besser aus. 86 Prozent aller Deutschen sagen Nein zur Mietminderung aufgrund von Kinderlärm, wobei 22 Prozent als Grund angeben, Kinder müssten sich schließlich auch mal austoben. 64 Prozent geben zwar zu, dass Kinderlärm auch mal stören kann, aber eine Mietminderung halten Sie dennoch nicht für angemessen.
Von den 14 Prozent, die eine Mietminderung befürworten würden, vertreten 10 Prozent die Einstellung, dass das geltende Recht die anderen Parteien im Haus benachteiligt. 4 Prozent urteilen noch vehementer und geben an, dass die Rechtsgrundlage ein Freifahrtschein für faule Eltern sei.
Übrigens: 3 Prozent der Familien mit drei Kindern sind selbst der Ansicht, Kinderlärm in einem Mietshaus sollte die Nachbarn zur Mietminderung berechtigen. Bei den Haushalten mit zwei Kindern sind es sogar 10 Prozent, die laute Kinder nicht als Lappalie betrachten.
Die Ergebnisse der Studie im Überblick:
Kinderlärm im Mietshaus berechtigt nicht zur Mietminderung - finden Sie das gerechtfertigt?
- Ja, auf jeden Fall, schließlich müssen Kinder sich austoben: 22 Prozent
- Ja, auch wenn es hin und wieder stören kann: 64 Prozent
- Nein, das benachteiligt die anderen Parteien im Haus: 10 Prozent
- Nein, überhaupt nicht, denn das ist ein Freifahrtschein für faule Eltern: 4 Prozent
Für die repräsentative Befragung wurden im Juli 2010 im Auftrag von Immowelt.de 1.042 Personen durch das Marktforschungsinstitut Innofact befragt.
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"Kinderlärm im Mietshaus: Jeder fünfte Besserverdiener findet Mietminderung berechtigt. Auch Kinderlose und Rentner haben wenig Verständnis für laute Kinder, so eine repräsentative Umfrage von Immowelt.de.
Deutsche Gerichte stellen regelmäßig fest, dass Kinderlärm kein Grund zur Mietmietminderung ist. Besserverdiener, kinderlose Haushalte und Rentner sind jedoch anderer Meinung: 19 Prozent der Deutschen mit einem Haushaltsnettoeinkommen von über 4.000 Euro halten die rechtliche Regelung für nicht gerechtfertigt. Die kinderlosen Haushalte schließen sich dieser Ansicht zu 18 Prozent, die Rentner zu 17 Prozent an. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage von Immowelt.de.
Insgesamt sieht es mit der Toleranz gegenüber Kindern besser aus. 86 Prozent aller Deutschen sagen Nein zur Mietminderung aufgrund von Kinderlärm, wobei 22 Prozent als Grund angeben, Kinder müssten sich schließlich auch mal austoben. 64 Prozent geben zwar zu, dass Kinderlärm auch mal stören kann, aber eine Mietminderung halten Sie dennoch nicht für angemessen.
Von den 14 Prozent, die eine Mietminderung befürworten würden, vertreten 10 Prozent die Einstellung, dass das geltende Recht die anderen Parteien im Haus benachteiligt. 4 Prozent urteilen noch vehementer und geben an, dass die Rechtsgrundlage ein Freifahrtschein für faule Eltern sei.
Übrigens: 3 Prozent der Familien mit drei Kindern sind selbst der Ansicht, Kinderlärm in einem Mietshaus sollte die Nachbarn zur Mietminderung berechtigen. Bei den Haushalten mit zwei Kindern sind es sogar 10 Prozent, die laute Kinder nicht als Lappalie betrachten.
Die Ergebnisse der Studie im Überblick:
Kinderlärm im Mietshaus berechtigt nicht zur Mietminderung - finden Sie das gerechtfertigt?
- Ja, auf jeden Fall, schließlich müssen Kinder sich austoben: 22 Prozent
- Ja, auch wenn es hin und wieder stören kann: 64 Prozent
- Nein, das benachteiligt die anderen Parteien im Haus: 10 Prozent
- Nein, überhaupt nicht, denn das ist ein Freifahrtschein für faule Eltern: 4 Prozent
Für die repräsentative Befragung wurden im Juli 2010 im Auftrag von Immowelt.de 1.042 Personen durch das Marktforschungsinstitut Innofact befragt.
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24PR => Immobilien als Kapitalanlage: Darauf sollten Käufer achten
24PR => Immobilien als Kapitalanlage: Darauf sollten Käufer achten: "Auch nach dem gerade überstandenen wirtschaftlichen Tief stehen Immobilien als wertbeständige Kapitalanlage hoch im Kurs. Wer sich unter dem Aspekt der Zukunftssicherheit für diese Anlageform entscheidet, sollte aber nicht nur auf den Preis eines Angebots achten, erläutert das Immobilienportal...
Günstige Zinsen und moderate Kaufpreise: als langfristig rentable Kapitalanlage ist der Kauf von Immobilen momentan sehr interessant. Wer sich für diese Anlageform interessiert, sollte sich aber nicht von einem günstigen Preis blenden lassen, rät das Immobilienportal immowelt.de.
Wichtige Faktoren: Sanierungsbedarf und Lage
Anbindung, Einkaufsmöglichkeiten, Nachbarschaft: Ist die Lage nicht ideal, ist der Kaufpreis vielleicht günstig – doch es wird auch schwierig, zuverlässige Mieter für die Wohnung zu finden. Auch ein hoher Sanierungsbedarf kann die Ursache für das vermeintlich günstige Angebot sein: Erst wenn auch der aktuelle sowie der mittel- und langfristige Sanierungsbedarf mit einkalkuliert werden, lässt sich erkennen, ob es sich wirklich um ein Schnäppchen handelt. Um sich über den Zustand des gesamten Hauses zu informieren, sollte der Interessent die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen einsehen und sich nach bereits geplanten Maßnahmen erkundigen. Bei Ein- und Mehrfamilienhäusern kann der Vorbesitzer Auskunft über Sanierungsmaßnahmen und Einblick in die entsprechenden Rechnungen geben.
Was dabei nicht vergessen werden darf: Der Sanierungsbedarf kann nicht nur erhebliche Folgekosten verursachen. Er ist ebenso wie die Lage der Immobilie auch ein ausschlaggebender Faktor für die Vermietbarkeit und damit letztendlich dafür, welche Rendite das Objekt als Kapitalanlage bringt. Zur Orientierung hilft die Faustregel: Eine Wohnung in relativ guter Lage sollte etwa fünf bis sechs Prozent Rendite im Jahr einbringen, so das Immobilienportal immowelt.de.
Vermieten der Wohnung
Ist die Immobilie noch nicht vermietet, ist es sinnvoll, sich vor dem Kauf das Vermietungsangebot für Angebote in ähnlicher Lage, Größe und Ausstattung genauer anzusehen. Auf diese Weise kann der Immobilieninteressent einen guten ersten Eindruck davon gewinnen, welchen Mietpreis er voraussichtlich erzielen kann.
Bei bereits vermieteten Angeboten ist es ratsam, das bestehende Mietverhältnis prüfend unter die Lupe zu nehmen. Wichtige Fragen sind beispielsweise: Wie lange besteht das Mietverhältnis bereits? Erfolgen die Mietzahlungen zuverlässig? Gab es in der Vergangenheit häufig Mieterwechsel? Auf diese Weise kann der Immobilienkäufer abschätzen, was ihn als zukünftiger Vermieter erwartet. Sollten die Vermietbarkeit oder das bestehende Mietverhältnis in irgendeiner Form problematisch erscheinen, ist es sicherer, sich nach einem anderen Angebot umzusehen.
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Günstige Zinsen und moderate Kaufpreise: als langfristig rentable Kapitalanlage ist der Kauf von Immobilen momentan sehr interessant. Wer sich für diese Anlageform interessiert, sollte sich aber nicht von einem günstigen Preis blenden lassen, rät das Immobilienportal immowelt.de.
Wichtige Faktoren: Sanierungsbedarf und Lage
Anbindung, Einkaufsmöglichkeiten, Nachbarschaft: Ist die Lage nicht ideal, ist der Kaufpreis vielleicht günstig – doch es wird auch schwierig, zuverlässige Mieter für die Wohnung zu finden. Auch ein hoher Sanierungsbedarf kann die Ursache für das vermeintlich günstige Angebot sein: Erst wenn auch der aktuelle sowie der mittel- und langfristige Sanierungsbedarf mit einkalkuliert werden, lässt sich erkennen, ob es sich wirklich um ein Schnäppchen handelt. Um sich über den Zustand des gesamten Hauses zu informieren, sollte der Interessent die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen einsehen und sich nach bereits geplanten Maßnahmen erkundigen. Bei Ein- und Mehrfamilienhäusern kann der Vorbesitzer Auskunft über Sanierungsmaßnahmen und Einblick in die entsprechenden Rechnungen geben.
Was dabei nicht vergessen werden darf: Der Sanierungsbedarf kann nicht nur erhebliche Folgekosten verursachen. Er ist ebenso wie die Lage der Immobilie auch ein ausschlaggebender Faktor für die Vermietbarkeit und damit letztendlich dafür, welche Rendite das Objekt als Kapitalanlage bringt. Zur Orientierung hilft die Faustregel: Eine Wohnung in relativ guter Lage sollte etwa fünf bis sechs Prozent Rendite im Jahr einbringen, so das Immobilienportal immowelt.de.
Vermieten der Wohnung
Ist die Immobilie noch nicht vermietet, ist es sinnvoll, sich vor dem Kauf das Vermietungsangebot für Angebote in ähnlicher Lage, Größe und Ausstattung genauer anzusehen. Auf diese Weise kann der Immobilieninteressent einen guten ersten Eindruck davon gewinnen, welchen Mietpreis er voraussichtlich erzielen kann.
Bei bereits vermieteten Angeboten ist es ratsam, das bestehende Mietverhältnis prüfend unter die Lupe zu nehmen. Wichtige Fragen sind beispielsweise: Wie lange besteht das Mietverhältnis bereits? Erfolgen die Mietzahlungen zuverlässig? Gab es in der Vergangenheit häufig Mieterwechsel? Auf diese Weise kann der Immobilienkäufer abschätzen, was ihn als zukünftiger Vermieter erwartet. Sollten die Vermietbarkeit oder das bestehende Mietverhältnis in irgendeiner Form problematisch erscheinen, ist es sicherer, sich nach einem anderen Angebot umzusehen.
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24PR => Die wichtigsten Kriterien für den Stromanbieter-Wechsel
Zu Beginn des neuen Jahres haben viele Stromanbieter ihre Preise erhöht. Ein Anbieterwechsel kann da sinnvoll sein. Immowelt.de erläutert, worauf beim Wechsel geachtet werden sollte.
Zum Jahreswechsel haben viele Stromanbieter ihre Tarife erhöht. Preise vergleichen und Anbieter wechseln? Das tun nur wenige, obwohl sich häufig Geld sparen ließe. Viele scheuen den Aufwand und bleiben dem gewohnten Anbieter treu. Dabei ist der Wechsel denkbar einfach, weiß das Immobilienportal immowelt.de.
Wichtige Zahlen für den Tarifvergleich
Zunächst muss mit Hilfe der letzten Jahresabrechnung der Stromverbrauch des Haushaltes herausgefunden werden. Relevant für den Tarifvergleich sind die verbrauchten Kilowattstunden und der monatliche Grundpreis, nicht der Rechnungsbetrag. Jetzt noch die Anzahl der Kilowattstunden und die Postleitzahl in die Suchmaske eines unabhängigen Verbraucherportals eingeben und schon erhält der Stromkunde eine Liste mit den günstigsten Anbietern. Optional können auch ausschließlich Ã-kostrom-Tarife ermittelt werden, so das Immobilienportal immowelt.de. Die Portale listen neben den Preisen pro Kilowattstunde weitere Tarifkonditionen wie Vertragslaufzeiten, Preisgarantien oder Rabatte, aber auch potentielle Kautionen oder Vorauskasse.
Vorsicht vor langen Laufzeiten und Strompaketen
Vor dem Vertragsabschluss sollte man nicht nur den Preis pro Kilowattstunde berücksichtigen, sondern auch den monatlichen Grundpreis und die Vertragslaufzeit einbeziehen. Verbraucherschützer raten davon ab, Verträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abzuschließen, danach sollte der Vertrag monatlich kündbar sein. Der Abschluss von sogenannten Strompaketen lohnt sich nur für Verbraucher mit sehr stabilem Verbrauch. Diese Pakete beinhalten eine feste Menge Strom pro Jahr, weiß das Immobilienportal immowelt.de. Verbraucht man weniger, verfällt der Rest, verbraucht man mehr, muss meist teuer nachgezahlt werden. Vorsicht geboten ist bei Tarifen mit Vorauskasse, da das Geld bei einer Insolvenz des Anbieters verloren wäre. Der Verbraucher steht dann übrigens nicht ohne Strom da, sondern wird vom lokalen Grundversorger beliefert.
Genau hinschauen sollten Verbraucher bei Tarifen mit einmaligen Bonuszahlungen, rät immowelt.de. Diese Zahlungen werden in der Regel zu Beginn des Vertrages gutgeschrieben und reduzieren so den Jahresstrompreis. Verbraucher sollten nachrechnen, ob der entsprechende Tarif auch ohne Einmalzahlungen des Anbieters attraktiv ist. Wer lieber auf Ã-kostrom setzt muss übrigens nicht zwangsläufig tiefer in die Tasche greifen. Etliche Ã-kostromtarife schneiden im Vergleich mit konventionellem Strom sogar günstiger ab.
Papierkram übernimmt der neue Stromversorger
Ist die Entscheidung für einen Anbieter gefallen, bleibt nicht mehr viel zu tun. Meist besteht die Möglichkeit, den Vertrag wahlweise gleich online abzuschließen oder sich die Unterlagen erst einmal per Post ins Haus kommen zu lassen. Papierkram wie die Kündigung beim alten Anbieter übernimmt der neue Versorger, wobei die Kündigungsfrist beim bisherigen Anbieter natürlich eingehalten werden muss.
24PR => Die wichtigsten Kriterien für den Stromanbieter-Wechsel: "- Mit Google Toolbar gesendet"
Zum Jahreswechsel haben viele Stromanbieter ihre Tarife erhöht. Preise vergleichen und Anbieter wechseln? Das tun nur wenige, obwohl sich häufig Geld sparen ließe. Viele scheuen den Aufwand und bleiben dem gewohnten Anbieter treu. Dabei ist der Wechsel denkbar einfach, weiß das Immobilienportal immowelt.de.
Wichtige Zahlen für den Tarifvergleich
Zunächst muss mit Hilfe der letzten Jahresabrechnung der Stromverbrauch des Haushaltes herausgefunden werden. Relevant für den Tarifvergleich sind die verbrauchten Kilowattstunden und der monatliche Grundpreis, nicht der Rechnungsbetrag. Jetzt noch die Anzahl der Kilowattstunden und die Postleitzahl in die Suchmaske eines unabhängigen Verbraucherportals eingeben und schon erhält der Stromkunde eine Liste mit den günstigsten Anbietern. Optional können auch ausschließlich Ã-kostrom-Tarife ermittelt werden, so das Immobilienportal immowelt.de. Die Portale listen neben den Preisen pro Kilowattstunde weitere Tarifkonditionen wie Vertragslaufzeiten, Preisgarantien oder Rabatte, aber auch potentielle Kautionen oder Vorauskasse.
Vorsicht vor langen Laufzeiten und Strompaketen
Vor dem Vertragsabschluss sollte man nicht nur den Preis pro Kilowattstunde berücksichtigen, sondern auch den monatlichen Grundpreis und die Vertragslaufzeit einbeziehen. Verbraucherschützer raten davon ab, Verträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abzuschließen, danach sollte der Vertrag monatlich kündbar sein. Der Abschluss von sogenannten Strompaketen lohnt sich nur für Verbraucher mit sehr stabilem Verbrauch. Diese Pakete beinhalten eine feste Menge Strom pro Jahr, weiß das Immobilienportal immowelt.de. Verbraucht man weniger, verfällt der Rest, verbraucht man mehr, muss meist teuer nachgezahlt werden. Vorsicht geboten ist bei Tarifen mit Vorauskasse, da das Geld bei einer Insolvenz des Anbieters verloren wäre. Der Verbraucher steht dann übrigens nicht ohne Strom da, sondern wird vom lokalen Grundversorger beliefert.
Genau hinschauen sollten Verbraucher bei Tarifen mit einmaligen Bonuszahlungen, rät immowelt.de. Diese Zahlungen werden in der Regel zu Beginn des Vertrages gutgeschrieben und reduzieren so den Jahresstrompreis. Verbraucher sollten nachrechnen, ob der entsprechende Tarif auch ohne Einmalzahlungen des Anbieters attraktiv ist. Wer lieber auf Ã-kostrom setzt muss übrigens nicht zwangsläufig tiefer in die Tasche greifen. Etliche Ã-kostromtarife schneiden im Vergleich mit konventionellem Strom sogar günstiger ab.
Papierkram übernimmt der neue Stromversorger
Ist die Entscheidung für einen Anbieter gefallen, bleibt nicht mehr viel zu tun. Meist besteht die Möglichkeit, den Vertrag wahlweise gleich online abzuschließen oder sich die Unterlagen erst einmal per Post ins Haus kommen zu lassen. Papierkram wie die Kündigung beim alten Anbieter übernimmt der neue Versorger, wobei die Kündigungsfrist beim bisherigen Anbieter natürlich eingehalten werden muss.
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24PR => Immobilienverkauf 2010: Durchschnittliche Vermarktungszeit lag bei 2 Monaten
Laut einer monatlichen Befragung von immowelt.de benötigten private Haus- und Wohnungsverkäufer 2010 im Schnitt 9,6 Wochen für die Vermarktung.
Die Nachfrage nach Immobilien ist seit Monaten so hoch wie selten - beste Bedingungen also auch für private Anbieter, die ihre Immobilie selbst verkaufen möchten: Die Vermarktungsdauer betrug 2010 laut einer monatlichen Befragung von immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale, im Jahresmittel bei Verkäufen nur 9,6 Wochen. Zur Vermarktung nutzten die Befragten verschiedene Immobilienportale, Zeitungsannoncen und Aushänge.
Dabei begann das Jahr 2010 bei den Verkäufen eher verhalten: Im Januar und Februar gaben private Anbieter von Immobilien noch einen Zeitrahmen von über 11 Wochen an, der für den Verkauf benötigt wurde. Dann machte sich die wirtschaftliche Erholung bemerkbar, und private Verkäufer konnten bereits im April ihre Immobilien innerhalb von knapp 8,2 Wochen vermarkten. Die besten Monate waren jedoch, nach einem kleinen Sommerloch, der August (7,7 Wochen) und der Oktober (7,5 Wochen).
"Wer seine Immobilie verkaufen möchte, findet zur Zeit die besten Voraussetzungen", sagt Carsten Schlabritz, Vorstand der Immowelt AG. "Wie die von uns befragten privaten Inserenten bestätigen, sind Häuser und Wohnungen durchschnittlich innerhalb sehr kurzer Zeit zu verkaufen. Auch die von uns durchgeführten Untersuchungen zur Nachfrage zeigen: Immobilien sind gefragt wie selten zuvor!"
Die Befragung von immowelt.de wird monatlich in einer Stichprobe privater Anzeigeninserenten durchgeführt. Insgesamt flossen die Antworten von 2.416 Befragten in die Auswertung ein.
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Die Nachfrage nach Immobilien ist seit Monaten so hoch wie selten - beste Bedingungen also auch für private Anbieter, die ihre Immobilie selbst verkaufen möchten: Die Vermarktungsdauer betrug 2010 laut einer monatlichen Befragung von immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale, im Jahresmittel bei Verkäufen nur 9,6 Wochen. Zur Vermarktung nutzten die Befragten verschiedene Immobilienportale, Zeitungsannoncen und Aushänge.
Dabei begann das Jahr 2010 bei den Verkäufen eher verhalten: Im Januar und Februar gaben private Anbieter von Immobilien noch einen Zeitrahmen von über 11 Wochen an, der für den Verkauf benötigt wurde. Dann machte sich die wirtschaftliche Erholung bemerkbar, und private Verkäufer konnten bereits im April ihre Immobilien innerhalb von knapp 8,2 Wochen vermarkten. Die besten Monate waren jedoch, nach einem kleinen Sommerloch, der August (7,7 Wochen) und der Oktober (7,5 Wochen).
"Wer seine Immobilie verkaufen möchte, findet zur Zeit die besten Voraussetzungen", sagt Carsten Schlabritz, Vorstand der Immowelt AG. "Wie die von uns befragten privaten Inserenten bestätigen, sind Häuser und Wohnungen durchschnittlich innerhalb sehr kurzer Zeit zu verkaufen. Auch die von uns durchgeführten Untersuchungen zur Nachfrage zeigen: Immobilien sind gefragt wie selten zuvor!"
Die Befragung von immowelt.de wird monatlich in einer Stichprobe privater Anzeigeninserenten durchgeführt. Insgesamt flossen die Antworten von 2.416 Befragten in die Auswertung ein.
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