Heute hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Energieversorger den Gaspreis nicht mehr ausschließlich an den Ölpreis koppeln dürfen (AZ: VIII ZR 178/08 und VIII ZR 304/08 – Urteil vom 24. März 2010).
Die Richter waren der Ansicht, dass dadurch die Verbraucher ungebührlich benachteiligt würden und sich den Versorgern zusätzliche Gewinn möglichkeiten bieten.
Das stimmt ja wohl auch. Aber mit Sicherheit werden die Energielieferanten sehr zügig eine Lösung finden, die Ihnen ihre reichhaltigen Pfründe auch weiterhin sichert. Und wer seine Gasrechnung in der Vergangenheit ohne zu Murren immer bezahlt hat, bekommt rückwirkend keinerlei Erstattung.
Mehr zu diesem Thema:
http://www.fair-news.de/news/Das+Ende+der+automatischen+Gaspreisbindung/54930.html
http://www.open-report.de/artikel/BGH+kippt+automatische+%D6lpreisbindung+der+Gaspreise/48647.html