Im Mietvertrag war eine Bestimmung zum Schutz der Mieterin vor einer Kündigung durch die Vermieterin enthalten, wonach eine Auflösung des Mietverhältnisses durch die Vermieterin "wichtige berechtigte Interessen" voraussetzte und "nur in besonderen Ausnahmefällen" zulässig war. Acht Jahre später wurde das Gebäude verkauft mit einer an spätere Erwerber weiterzugebenden Mieterschutzbestimmung, die eine Kündigung wegen Eigenbedarfs und die Verwertungskündigung ausschloss.
Beim abermaligen Verkauf nach wiederum drei Jahren fehlte diese Schutzbestimmung. Im Jahr darauf erhielt die Mieterin eine Eigenbedarfskündigung.
Der BGH hat nun die Räumungsklage abgewiesen, weil eine Kündigung nach § 573a Abs. 1 Satz 1 BGB durch die im Mietvertrag enthaltene Kündigungsbeschränkung ausgeschlossen ist. Gemäß § 566 Abs. 1 BGB tritt der Erwerber vermieteten Wohnraums anstelle des Vermieters in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis ein, was auch für die Kündigungsbeschränkung gelte, so der Bundesgerichtshof (Urteil Az. VIII ZR 57/13 vom 16.10.2013).Wer eine Immobilie erwirbt, sollte daher vorher unbedingt bestehende Mietverträge einer genauen Prüfung unterziehen.
An der Effektivität von HausverwalterSuche.de wird ständig gearbeitet. Immer wieder gibt es Optimierungen einzelner Funktionen, Erweiterungen des Funktionsumfangs oder völlig neue Bereiche. In diesem Blog lässt sich auch die Entwicklung verfolgen.
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Freitag, 18. Oktober 2013
Montag, 25. Juli 2011
24PR => BGH verurteilt Hypovereinsbank zu Schadenersatz
Wegen arglistiger Täuschung im Zusammenhang mit sogenannten Schrottimmobilien
München (dapd-bay). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Hypovereinsbank im Zusammenhang mit sogenannten Schrottimmobilien wegen arglistiger Täuschung zu Schadenersatz verurteilt. Eine BGH-Sprecherin bestätigte am Freitag auf dapd-Anfrage einen entsprechenden Bericht des Bayerischen Rundfunks (BR). Der Beschluss des elften Zivilsenats vom 5. Juli (Aktenzeichen: XI ZR/ 342/10) ist rechtskräftig.
Geklagt hatte ein Paar aus Bayern, das 1993 eine Wohnung bei Aachen für laut BR "völlig überteuerte" 190.000 D-Mark erworben hatte. Finanziert wurde der Kauf von einem Vorgängerinstitut der Hypovereinsbank.
(dapd nachrichtenagentur)
München (dapd-bay). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Hypovereinsbank im Zusammenhang mit sogenannten Schrottimmobilien wegen arglistiger Täuschung zu Schadenersatz verurteilt. Eine BGH-Sprecherin bestätigte am Freitag auf dapd-Anfrage einen entsprechenden Bericht des Bayerischen Rundfunks (BR). Der Beschluss des elften Zivilsenats vom 5. Juli (Aktenzeichen: XI ZR/ 342/10) ist rechtskräftig.
Geklagt hatte ein Paar aus Bayern, das 1993 eine Wohnung bei Aachen für laut BR "völlig überteuerte" 190.000 D-Mark erworben hatte. Finanziert wurde der Kauf von einem Vorgängerinstitut der Hypovereinsbank.
(dapd nachrichtenagentur)
Donnerstag, 11. November 2010
BGH: Keine Mietminderung bei falsch angegebener Wohnfläche
Voraussetzung ist ein Hinweis im Mietvertrag, nach dem sich die Miete nicht aus der im Mietvertrag ausgewiesenen Wohnfläche errechnet
Karlsruhe (OPEN REPORT-kpl). Der BGH (Bundesgerichtshof) lässt durch sein aktuelles Urteil (Aktenzeichen VIII ZR 306/09) Vermieter aufatmen, die sich Mietminderungsansprüchen ihrer Mieter wegen falsch berechneter Wohnfläche ausgesetzt sehen. Unter bestimmten Umständen sind derartige Mietminderungen nicht mehr möglich.
Enthält ein Mietvertrag nämlich einen Passus wie: «Diese Angabe dient wegen möglicher Messfehler nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes. Der räumliche Umfang der gemieteten Sache ergibt sich vielmehr aus der Angabe der vermieteten Räume.», hat ein Mieter auch dann nicht das Recht zur Minderung der Miete, wenn die im Vertrag angegebene Wohnfläche um mehr als zehn Prozent von der tatsächlichen abweicht.
Im konkreten Fall ging es um das Mietverhältnis für eine Wohnung, deren Größe nach Mietvertrag 54,78 Quadratmeter betragen sollte. Die Klausel mit dem Hinweis, dass diese Angabe nicht der Festlegung des Mietgegenstandes dient, rettete nun den Vermieter, nachdem ein Sachverständiger als wirkliche Wohnungsgröße nur knapp 43 Quadratmeter ermittelt hatte. Noch das Amtsgericht Potsdam hatte dem Mieter recht gegeben und ihm einen Mietminderungsanspruch zugebilligt. Der BGH bestätigte die Ansicht des Berufungsgerichts und wies die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam ab.
(OPEN-REPORT-kpl)
Zum Artikel =>
Karlsruhe (OPEN REPORT-kpl). Der BGH (Bundesgerichtshof) lässt durch sein aktuelles Urteil (Aktenzeichen VIII ZR 306/09) Vermieter aufatmen, die sich Mietminderungsansprüchen ihrer Mieter wegen falsch berechneter Wohnfläche ausgesetzt sehen. Unter bestimmten Umständen sind derartige Mietminderungen nicht mehr möglich.
Enthält ein Mietvertrag nämlich einen Passus wie: «Diese Angabe dient wegen möglicher Messfehler nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes. Der räumliche Umfang der gemieteten Sache ergibt sich vielmehr aus der Angabe der vermieteten Räume.», hat ein Mieter auch dann nicht das Recht zur Minderung der Miete, wenn die im Vertrag angegebene Wohnfläche um mehr als zehn Prozent von der tatsächlichen abweicht.
Im konkreten Fall ging es um das Mietverhältnis für eine Wohnung, deren Größe nach Mietvertrag 54,78 Quadratmeter betragen sollte. Die Klausel mit dem Hinweis, dass diese Angabe nicht der Festlegung des Mietgegenstandes dient, rettete nun den Vermieter, nachdem ein Sachverständiger als wirkliche Wohnungsgröße nur knapp 43 Quadratmeter ermittelt hatte. Noch das Amtsgericht Potsdam hatte dem Mieter recht gegeben und ihm einen Mietminderungsanspruch zugebilligt. Der BGH bestätigte die Ansicht des Berufungsgerichts und wies die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam ab.
(OPEN-REPORT-kpl)
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Mittwoch, 24. März 2010
Aus für die Ölpreisbindung
Heute hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Energieversorger den Gaspreis nicht mehr ausschließlich an den Ölpreis koppeln dürfen (AZ: VIII ZR 178/08 und VIII ZR 304/08 – Urteil vom 24. März 2010).
Die Richter waren der Ansicht, dass dadurch die Verbraucher ungebührlich benachteiligt würden und sich den Versorgern zusätzliche Gewinn möglichkeiten bieten.
Das stimmt ja wohl auch. Aber mit Sicherheit werden die Energielieferanten sehr zügig eine Lösung finden, die Ihnen ihre reichhaltigen Pfründe auch weiterhin sichert. Und wer seine Gasrechnung in der Vergangenheit ohne zu Murren immer bezahlt hat, bekommt rückwirkend keinerlei Erstattung.
Mehr zu diesem Thema:
http://www.fair-news.de/news/Das+Ende+der+automatischen+Gaspreisbindung/54930.html
http://www.open-report.de/artikel/BGH+kippt+automatische+%D6lpreisbindung+der+Gaspreise/48647.html
Die Richter waren der Ansicht, dass dadurch die Verbraucher ungebührlich benachteiligt würden und sich den Versorgern zusätzliche Gewinn möglichkeiten bieten.
Das stimmt ja wohl auch. Aber mit Sicherheit werden die Energielieferanten sehr zügig eine Lösung finden, die Ihnen ihre reichhaltigen Pfründe auch weiterhin sichert. Und wer seine Gasrechnung in der Vergangenheit ohne zu Murren immer bezahlt hat, bekommt rückwirkend keinerlei Erstattung.
Mehr zu diesem Thema:
http://www.fair-news.de/news/Das+Ende+der+automatischen+Gaspreisbindung/54930.html
http://www.open-report.de/artikel/BGH+kippt+automatische+%D6lpreisbindung+der+Gaspreise/48647.html
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