Donnerstag, 17. Februar 2011

24PR => Immobilienverkauf: Mehr Erfolg durch gute Vorbereitung

"Mit der richtigen Vorbereitung lässt sich eine Immobilie schneller und zu einem höheren Preis verkaufen. Die entscheidenden Tipps gibt das Immobilienportal immowelt.de.

Wer vor hat, in eine Immobilie zu investieren, möchte vor dem Kauf gut informiert werden. Immobilienverkäufer sollten sich daher gut auf den Besichtigungstermin vorbereiten, um ihr Objekt schnell und zu einem guten Preis zu verkaufen, weiß das Immobilienportal immowelt.de.

Unterlagen für den Besichtigungstermin
Um Interessenten Einblick in alle Facetten der Immobilie zu geben, sollte man einige Unterlagen bereithalten:

- Bemaßte Grundrisse der Wohnung oder des Hauses.- Jahresabrechnungen vom Verwalter beziehungsweise der Stadt, um einen Überblick über Gas- oder Heizöl-, Wasser- und Stromverbrauch zu geben.- Energieausweis der Immobilie, der Auskunft über den energetischen Zustand des Hauses gibt.

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24PR => Energieeinsparverordnung: Die drei größten Irrtümer

24PR => Energieeinsparverordnung: Die drei größten Irrtümer:

"Die Energieeinsparverordnung - kurz EnEV - soll dazu beitragen, dass der Energieverbrauch von Häusern drastisch sinkt. An welche Regeln sich Eigentümer und Käufer halten müssen und welche Irrtümer es gibt, erläutert das Immobilienportal immowelt.de.

Eine enorme Menge Energie wird in Gebäuden fürs Heizen verbraucht. Die Bundesregierung legt deshalb mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) fest, dass der Energieverbrauch von Häusern künftig drastisch sinken muss. Viele Immobilieneigentümer oder Kaufinteressenten wissen jedoch nicht, was genau zu tun ist. Besonders die Frage, ob kostspielige Nachrüstungen nötig werden, bereitet manchem Eigentümer Sorgen. Immowelt.de räumt mit den drei wichtigsten EnEV-Irrtümern auf.

1. Alle Hauseigentümer brauchen einen Energieausweis
Ein Energieausweis, der Auskunft über den Energiebedarf eines Gebäudes gibt, ist seit einigen Jahren Pflicht. Allerdings nicht ausnahmslos: Wer selbst in seinem Haus wohnt, kann sich die Kosten für den Ausweis sparen. Erst wenn das Haus vermietet oder verkauft werden soll, muss das Dokument angefertigt werden. Weiterhin ausgenommen bleiben denkmalgeschützte Wohnhäuser.

2. Nachtspeicherheizungen müssen raus
Nur in Mehrfamilienhäusern mit sechs oder mehr Wohnungen müssen Nachtspeicheröfen gegen ein effizienteres Heizsystem ausgetauscht werden. Dabei gelten großzügige Übergangsfristen: Erst bis zum 31. Dezember 2019 müssen Uralt-Nachtspeicheröfen, die vor dem 1. Januar 1990 eingebaut wurden, ausgetauscht werden. Für neuere Geräte gilt eine Galgenfrist von 30 Jahren ab Einbau. Besitzer von Einfamilienhäusern müssen gar nicht handeln und können ihre alten Geräte weiter betreiben. Ob sich das angesichts hoher Strompreise und schlechter Effizienz von Nachtspeicheröfen langfristig lohnt, bleibt allerdings fraglich.

3. Energetisch schlechte Häuser müssen nachgerüstet werden
Energetische Sanierungen gehen richtig ins Geld. Für private Hausbesitzer gelten allerdings nur sehr eingeschränkte Nachrüstpflichten: Weder eine nachträgliche Fassaden- und Dachdämmung, noch der Einbau neuer Fenster sind vorgeschrieben. Nur wenn ein Bauteil ohnehin saniert wird, muss dies in manchen Fällen nach den Vorgaben der EnEV geschehen, weiß immowelt.de. Beispiel: Wird die Fassade komplett saniert, muss diese danach die EnEV-Anforderungen erfüllen. Wer diese nur neu streicht und kleine Schäden beseitigt, die bis zu zehn Prozent der Außenfläche ausmachen, muss die Vorgaben nicht einhalten. Auch wer nur ein neues Fenster einbaut, muss sich nicht an die EnEV halten, sofern dabei nur bis zu zehn Prozent der gesamten Fensterfläche erneuert werden. Das neue Fenster muss allerdings die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz erfüllen und darf nicht schlechter sein als das alte.


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24PR => Zensus 2011 macht den Hausverwaltern viel Arbeit

24PR => Zensus 2011 macht den Hausverwaltern viel Arbeit: "Informationsveranstaltung mit dem Statistischen Landesamt

'Der Zensus 2011 macht den Hausverwaltern immense Arbeit'. Das behauptet Andreas Schmeh, Beratungsleiter bei PIWI Privates Institut der Immobilienwirtschaft GmbH in Karlsruhe. Dabei seien sehr viele der vor allem kleinen Hausverwaltungsfirmen schlecht oder gar nicht auf den kommenden Stichtag im Mai vorbereitet. Um hier Informationen zu vermitteln, unnötige Rückfragen zu vermeiden und dazu beizutragen, dass die Hausverwalter gut informiert und vorbereitet diese schwere Arbeit angehen können, wurde Schmeh aktiv. Kurzerhand konnte er das Statistische Landesamt Baden-Württemberg für eine Informationsveranstaltung gewinnen. Damit bietet PIWI Privates Institut der Immobilienwirtschaft GmbH in Karlsruhe seinen Kunden einen echten Mehrwert. 'Hier erhalten die Verwalter alle notwendigen Informationen, Tipps und Tricks aus erster Hand' verspricht Andreas Schmeh. Für professionelle Hausverwalter bedeutet dies eine enorme Zeitersparnis, denn selber alle Informationen zusammen zu tragen, die benötigt werden, verschlingt viel Zeit.

Diese Informationsveranstaltung findet in den Firmenräumen der PIWI Privates Institut der Immobilienwirtschaft GmbH in Karlsruhe statt. Dazu eingeladen sind neben den Kunden des Veranstalters auch alle anderen Hausverwalter. Da praktisch jeder Hausverwalter mit dieser Thematik der Volks-und Gebäudezählung 'Zensus 2011' befasst ist, rechnet Schmeh mit einem großen Andrang zu dieser Veranstaltung. Die Veranstaltung findet statt am Montag, den 21.Februar 2011 in Karlsruhe, Haid-und-Neu-Straße 7 im 1.Obergeschoß. Beginn ist um 14 Uhr und die Dauer wurde auf ca. zwei Stunden angesetzt. Zunächst werden Mitarbeiter des Statistischen Landesamtes einen Vortrag zur Thematik halten, danach besteht für die Verwalter ausreichend Zeit, Fragen zu stellen und diese von den Fachleuten direkt beantwortet zu bekommen.

Wer an dieser Veranstaltung teilnehmen möchte, sollte sich vorher anmelden unter info@piwi-ka.de oder telefonisch unter 0721 9658-685. Zur Vorbereitung empfiehlt Andreas Schmeh, dass Hausverwalter die Homepage www.piwi-ka.de besuchen, dort die Seite 'Was leisten wir?' aufschlagen. Auf dieser Seite ist ein pdf-Dokument mit wichtigen Informationen zum Zensus 2011 hinterlegt, welches sich professionelle Hausverwalter kostenlos downloaden können.

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24PR => Hundehaltung im Mietshaus - Zustimmung des Vermieters erforderlich

24PR => Hundehaltung im Mietshaus - Zustimmung des Vermieters erforderlich:
Die Haltung eines Haustieres ist nicht in jedem Umfeld möglich, dies gilt insbesondere für Mietwohnungen. Nicht alle Vermieter sind mit Tieren in ihren Wohnungen einverstanden und gerade Hundebesitzer stoßen in diesen Fällen oft auf Widerstand. Das Immobilienportal myimmo.de informiert über die rechtliche Lage.

Als Wohnungseigentümer entscheidet jeder selbst über seine Haustierhaltung. Wer mit Hund eine Wohnung zum Mieten ( www.myimmo.de/wohnen/wohnung-miete ) sucht, steht nicht selten vor Problemen, denn viele Hauseigentümer und auch Nachbarn sind über vierbeinige Mitbewohner wenig erfreut. Grundsätzlich entscheidet der Vermieter, ob er Hunde in seinen Wohnungen gestattet. Sollte ein Mieter die Genehmigung zur Tierhaltung bekommen, gilt diese nicht automatisch für alle anderen Mieter. Dem Vermieter steht es prinzipiell frei, bestimmten Mietern Sonderrechte einzuräumen, die anderen Mietern vorenthalten bleiben. Bei entsprechenden Entscheidungen können beispielsweise die Größe des Hundes oder frühere Erfahrungen mit dem Mieter ausschlaggebend sein. Eine solche Ungleichbehandlung verschiedener Mietparteien gilt als zulässig, wie einschlägige Gerichtsurteile bestätigen.

Wer einfach davon ausgeht, Hunde wären im Haus erlaubt, da der Nachbar ebenfalls einen hält, kann daher Schwierigkeiten bekommen. Wenngleich der Mieter womöglich unwissentlich die Interessen des Vermieters verletzt, hat Letzterer in solchen Fällen das Recht, die Abschaffung des Tieres zu verlangen. Um solche Probleme zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Vermieter im Voraus um Erlaubnis zu bitten. Auf diese Weise kommt es nicht zu unangenehmen Streitigkeiten oder gar zu einem erzwungenen Umzug.