Dienstag, 16. August 2011

Ethanol-Feuerstellen: Neue DIN-Norm für Ethanol-Kamine gibt Verbrauchern Sicherheit

Seit Januar 2011 definiert die DIN-Norm 4734-1 Anforderungen an sichere Ethanol-Feuerstellen

Frankfurt am Main. - Wenn zum Herbst hin die Abende kühler werden und es früher dunkel wird, erwacht die Sehnsucht nach einem Kamin mit offenem Feuer. Sowohl Eigentümer als auch Mieter von Wohnungen oder Häusern ohne Kamin-Anschluss greifen dabei immer öfter zu einem Ethanol-Kamin. Denn diese bieten Behaglichkeit und stimmungsvoll flackernde Flammen - ganz ohne Ruß und Rauch.

Die im Januar 2011 veröffentlichte DIN-Norm 4734-1 gibt den Verbrauchern nun die notwendige Orientierung, um ein Gerät auswählen zu können, das auch sicher ist. Denn leider ist es in der Vergangenheit wiederholt zu teils schweren Unfällen mit Ethanol-Brennern gekommen. Ursache dafür waren meist Bedienungsfehler, aber auch mangelhafte Billig-Geräte oder instabile \"Tischfeuer\".

Um solche Unfälle zukünftig zu vermeiden, können schon beim Kauf eines Ethanol-Kamins die Anforderungen der neuen Norm zum Teil selbst vor Ort kontrolliert werden. Hierauf macht der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. aufmerksam, unter dessen Dach sich eine eigene Fachabteilung für Ethanol-Geräte gebildet hat.

Die wichtigsten Sicherheitsmerkmale auf einen Blick

- Eine Löschvorrichtung als fester Bestandteil der Feuerstelle.- Bei Standgeräten ein solides Gewicht, das genügend Standsicherheit bietet.- Bei wandhängenden Geräten eine ausreichend stabile Wandbefestigung.- Bei allen Geräten eine deutlich erkennbare Füllstands-Anzeige des Brenners.- Ein Brennstoff-Tank, der maximal drei Liter Inhalt bei Standgeräten und 0,5 Liter bei Tischgeräten nicht überschreitet.- Und: Eine detaillierte Bedienungsanleitung mit klaren Sicherheitshinweisen - insbesondere zum Anzünden, zur Belüftung und zur notwendigen Abkühlzeit vor dem Wiederbefüllen eines noch heißen Kamins.

Hochwertige Ethanol-Kamine erfüllen diese Kriterien. Bei Super-Billig-Angeboten ist hingegen Vorsicht geboten. Denn auch hierbei gilt: Sicherheit hat ihren Preis.

Wer mehr wissen möchte, kann sich auch direkt an die HKI-Fachabteilung oder deren Mitgliedsunternehmen wenden. Es sind dies die Firmen Alfra Feuer (Leutkirch), Beefire (Trier), Blomus (Sundern), Ecosmart Fire (Sidney/Australien), Eurolux/Kaminwunder (Lengerich), The Flame (Jenbach/Österreich), Hark (Duisburg), Planika (Brzoza/Polen), Radius Einrichtungsbedarf (Brühl), Ruby Fires (Langedijk/Niederlande), Safretti (Haaksbergen/Niederlande), Gebr. Schulte (Sundern), Spartherm Feuerungstechnik (Melle) und Wodtke (Tübingen).

Weitere Informationen auch unter www.ratgeber-ethanolkamine.de.

Ethanol-Feuerstellen: Neue DIN-Norm für Ethanol-Kamine gibt Verbrauchern Sicherheit

LEDA Heizeinsatz: Ein neues "Herz" für den Kachelofen - Schon nach wenigen Stunden ist das Feuer neu entfacht

Leer. - Der gemauerte Kachelofen war schon nach wenigen Stunden wieder betriebsbereit - und der zufriedene Hausherr wurde mit einem noch schöneren Blick durch eine größere Sichtscheibe auf ein friedlich flackerndes Flammenspiel im Feuerraum belohnt. Hinzu kam das angenehme Gefühl, etwas Gutes für das Klima, die Umwelt und schließlich auch für den eigenen Geldbeutel getan zu haben.

Dieses Beispiel aus dem hohen Norden zeigt, dass sich die Modernisierung eines Kachelofens einfach und schnell durchführen lässt. Helmut Lamp aus Schönberg in Schleswig-Holstein hatte im vergangenen Jahr beschlossen, seinen veralteten Kachelofeneinsatz aus dem Jahre 1972 gegen einen modernen Heizeinsatz mit einem zusätzlichen Speicheraufsatz austauschen zu lassen. Als Landwirt und Vorsitzender des Bundesverbandes BioEnergie e.V. (BBE) liegt dem Familienvater ein ebenso klimaneutrales wie umweltfreundliches Heizen besonders am Herzen.

Dem vorausgegangen war ein Blick in die seit dem 22. März 2010 geltende neue 1.BImSchV, wonach jeder Besitzer eines Kaminofens, Kachelofens oder Heizkamins bis Ende 2013 seinem Schornsteinfeger gegenüber den Nachweis erbringen muss, dass sein Ofen die neuen Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid (CO) einhält. Bei Geräten, die vor 1975 einer Typprüfung unterzogen wurden, kann es danach eng werden. Halten sie die Emissionswerte nicht ein, müssen sie ein Jahr später stillgelegt werden.

Guss als Werkstoff garantiert eine extrem lange Lebensdauer

Helmut Lamp hatte als ehemaliger Bundestagsabgeordneter die Verordnung selbst mit auf den Weg gebracht und sich dafür stark gemacht, durch den vermehrten Einsatz von Biomasse - dazu zählt vor allem der nachwachsende Rohstoff Holz - den Klimaschutz zu unterstützen. Er entschied sich dabei für einen gusseisernen Kachelofeneinsatz von LEDA, der jetzt sein Wohnhaus angenehm und effizient heizt - mit einem hohen Wirkungsgrad und zusätzlich gespeicherter Wärme.

Das Traditionsunternehmen aus dem ostfriesischen Leer produziert Kaminöfen sowie Kachelofen- und Heizkamineinsätze ausschließlich aus Guss - einem Werkstoff, dessen außerordentliche Hitzebelastbarkeit und Formstabilität eine extrem lange Lebensdauer garantieren. Darum setzt der Hersteller konsequent auf dieses Material und bietet hochwertige Qualität \"Made in Germany\", was sich für den Ofenbesitzer langfristig auszahlt - mit einer dauerhaft sicheren, funktionstüchtigen und vor allem zuverlässigen Gerätetechnik. So wie auf dem unweit der malerischen Ostseeküste gelegenen Hof von Familie Lamp.

Weitere Informationen auch im Internet unter www.leda.de.

LEDA Heizeinsatz: Ein neues "Herz" für den Kachelofen - Schon nach wenigen Stunden ist das Feuer neu entfacht

Die Rechte des Mieters und Vermieters bei Schimmelbefall

Vorsicht bei Mietminderung wegen Schimmelbefalls. Die Gerichte, so etwa das Kammergericht Berlin (Urteil Beschluss vom 3.6.2010, 12 U 164/09), verlangen hier eine dezidierte Darlegung. Im vorliegenden Fall hatte der Mieter von Gewerberäumen wegen Schimmelbefalls die Miete gemindert. Der Vermieter hatte daraufhin wegen Mietrückstands fristlos gekündigt und Räumungs- und Zahlungsklage erhoben. Der Mieter war letztlich unterlegen, weil er den Vorwurf des Schimmelbefalls zu pauschal begründet hatte. Das Kammergericht war der Meinung, dass der Mieter zur Art des Schimmels und zur Sporenkonzentration in den einzelnen Räumen hätte vortragen müssen. Diese Rechtsprechung bürdet dem Mieter nahezu unerfüllbare Pflichten auf. Trotzdem sollten diese auch im Wohnraummietrecht beachtet werden.

Wer mit der Mietminderung wegen Schimmels keine Bauchlandung vor Gericht erleben will, sollte immer vorab ein privates Gutachten zur Art des Schimmels und zur Konzentration einholen. Hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Sie können die Raumluft mit einem tragbaren Prüfgerät selbst messen und das Ergebnis in ein zentrales Labor zur Auswertung einsenden.

Vor Gericht reichen solche Prüfungsergebnisse nicht aus, um einen Anspruch zu begründen, falls der Vermieter eine Belastung mit toxischen Stoffen im Prozess bestreitet. Mehr Gewicht haben Prüfungen gerichtlich vereidigter Gutachten. Sollte ein vereidigter Sachverständiger ein Gefahrenpotential durch Schimmelsporen oder toxische Stoffe feststellen, hat man regelmäßig gute Karten dafür, sich bereits außergerichtlich mit dem Vermieter zu einigen. Der Vermieter wird es kaum riskieren, dass ein gerichtlich bestellter Sachverständiger im Prozess dieselben Feststellungen macht wie das vom Mieter in Auftrag gegebene Gutachten. Es ist auch nicht allzu wahrscheinlich, dass der eine Gutachter dem anderen ein falsches Ergebnis bescheinigt.

Gewarnt werden muss in jedem Fall davor, die Miete einfach (teilweise) einzubehalten. Sicherer ist es immer, die Miete unter Vorbehalt in voller Höhe weiterzuzahlen und dann den wegen der Mietminderung überzahlten Teil zurückzufordern. Hat man sich bei der Höhe der Mietminderung geirrt, verliert man nur teilweise den Zahlungsprozess. Man riskiert aber keine Kündigung.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin

Die Rechte des Mieters und Vermieters bei Schimmelbefall

Hitliste der Hausarbeiten: Kochen Top, Staub wischen Flop

Nürnberg, 16. August 2011. Kreatives Hobby und nicht nur lästige Pflicht: Kochen ist für 40 Prozent der Deutschen die liebste Hausarbeit. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage von immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale. Inspiriert von Kochshows und unterstützt von Hightech-Küchengeräten wählen sie das Brutzeln, Dünsten und Braten an die erste Stelle der Hausarbeiten-Hitliste.

Während sich Frauen und Männer beim ersten Rang noch einig sind, gehen bei Platz 2 der Hitliste die Meinungen auseinander. Weil die Waschmaschine so einfach zu bedienen ist, vergeben die Frauen die Silbermedaille ans Wäsche waschen (16 Prozent). Männer können sich ebenfalls für einen elektrischen Haushaltshelfer begeistern: den Staubsauger (15 Prozent).

Insgesamt nimmt die Begeisterung für Hausarbeit rapide ab, sobald statt technischer Hilfsmittel pure Handarbeit gefragt ist. Das mühsame Reinigen von Bad und WC (je 2 Prozent) reiht sich nur knapp vor Boden und Staub wischen (je 1 Prozent) auf den letzten Plätzen der Hitliste ein.

Für 12 Prozent der Deutschen kommt es gar nicht in Frage, Kochlöffel, Staublappen oder Bügeleisen in die Hand zu nehmen: Sie verweigern die Hausarbeit komplett.

Die Hitliste der beliebtesten Hausarbeiten:1. Kochen (40 Prozent)2. Wäsche waschen (12 Prozent)3. Staub saugen (11 Prozent)4. Aufräumen (10 Prozent)5. Bügeln (5 Prozent)6. Geschirr waschen (4 Prozent)7. Fenster putzen (2 Prozent)7. Bad/WC putzen (2 Prozent)8. Boden wischen (1 Prozent)8. Staub wischen (1 Prozent)

Für die repräsentative Studie „Wohnen und Leben Sommer 2011“ wurden im Auftrag von immowelt.de 2.095 Personen durch das Marktforschungsinstitut Innofact befragt.

Hitliste der Hausarbeiten: Kochen Top, Staub wischen Flop