Donnerstag, 11. August 2011

Verspätete Mietzahlung: Wird der Samstag bei der Berechnung der 3 Werktage mitberechnet?

Verspätete Mietzahlung: Wird der Samstag bei der Berechnung der 3 Werktage mitberechnet?

Bislang war offen, ob der Samstag bei der Berechnung des Zeitraums, innerhalb dessen die Miete gezahlt werden muss, mitberechnet werden muss. Da die Miete nach dem Gesetz spätestens am 3. Werktag zu zahlen ist, kommt es mitunter entscheidend darauf an, ob der Samstag mitzuzählen ist. Dies entscheidet häufig darüber, ob ein Zahlungsverzug mit der Miete vorliegt. Unter Umständen kann diese Frage über die Wirksamkeit einer Kündigung und den Erfolg einer Räumungsklage entscheiden.

In einer älteren Entscheidung vom 27.4.2005 (Az. VIII ZR 206/04) entschied der Bundesgerichtshof, dass ein Samstag bei der Berechnung der Werktage am Beginn eines Monats mitgerechnet werden muss. Der Samstag, so der BGH noch in 2005, sei ein Werktag. Die Landgerichte entscheiden bundesweit unterschiedlich. In Berlin ist der Samstag mietrechtlich gesehen kein Werktag - in München schon.

Mit einer 180°-Wende änderte der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung hierzu am 13.7.2010. Der Samstag ist jetzt auch höchstrichterlich kein Werktag im Sinne des Mietrechts. Sollte der 1. des Monats auf einen Freitag fallen, muss die Miete erst am darauf folgenden Dienstag, dem 5. Kalendertag, auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben sein. Die einfache Begründung: Am Samstag arbeiten die Banken nicht. Nach der älteren Rechtsprechung wäre die Mietzahlung verspätet.

Fachanwaltstipp Mieter: Sicher ist sicher. Sie sollten Ihren Dauerauftrag trotz der gelockerten Rechtsprechung immer auf den 1. des Monats legen. Da der Samstag bei Banken kein Arbeitstag ist, braucht die Bank oft volle 3 Arbeitstage, um Gelder zu überweisen.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin

Macht sich ein Vermieter strafbar, wenn er die Mietkaution nicht getrennt von seinem Vermögen anlegt?

Im Wohnungsmietrecht hat der Bundesgerichtshof dies nur für den Fall bejaht, dass der Vermieter nicht jederzeit in der Lage ist, die Kaution zurückzuzahlen. Wenn wegen drohender Überschuldung ein Zugriff der Gläubiger zu erwarten ist, liegt eine schadensgleiche Vermögensgefährdung und damit - da der Vermieter gegenüber dem Mieter eine Vermögensbetreuungspflicht hat - eine Straftat vor (BGH, Beschluss vom 2.4.2008, AZ: 5 Str 354/07). Der BGH bestätigte in einem jüngeren Urteil vom 25.05.2010 (VI ZR 205/09), in dem es um einen Gewährleistungseinbehalt eines Bauauftraggebers ging, dass der Vermieter eine Vermögensbetreuungspflicht an der Mietkaution hat.

Fachanwaltstipp Vermieter: Trotz dieses Urteils sollte man hier sehr vorsichtig sein. Die Frage, wann eine drohende Überschuldung vorliegt und damit ein Zugriff der Gläubiger zu erwarten ist, kann im Einzelfall nicht so einfach beantwortet werden. Selbst wenn bei Einzahlung der Kaution die Vermögensverhältnisse in Ordnung waren, kommt bei nachträglicher Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse eine Untreue durch Unterlassen in Betracht. Also unbedingt die Kaution getrennt vom übrigen Vermögen anlegen.

Fachanwaltstipp Mieter: Verlangen Sie von Ihrem Vermieter den Nachweis, dass dieser die Kaution getrennt von seinem Vermögen angelegt hat. Weigert sich der Vermieter, sind Sie berechtigt, den Kautionsbetrag von der laufenden Miete wieder abzuziehen. Wenn Sie sich darum nicht kümmern, laufen Sie Gefahr, bei einer Insolvenz des Vermieters Ihre Kaution zu verlieren. Gegen den Insolvenzverwalter besteht kein Anspruch auf Aussonderung des Geldes aus der Insolvenzmasse, wenn die getrennte Anlage nicht erfolgte.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin

Die Ausschaltung photovoltaischer Anlagen

Zahllose Dächer produzieren mittlerweile über Photovoltaikanlagen Solarstrom und es werden Jahr für Jahr mehr. Die aus Sicht des Umweltschutzes durchgängig positive Entwicklung bringt jedoch eigene Risiken mit sich, die privaten Anlagenbesitzern oft nicht bekannt sind. Die riskante Schattenseite der Solarstromerzeugung auf dem heimischen Dach wird erst im Brandfall offensichtlich.

Die Stärke einer Photovoltaikanlage, unter Sonneneinstrahlung Strom zu erzeugen, wird zu einer gefährlichen Schwäche, wenn sie im Brandfall nicht aufhört, es zu tun. Von selbst kommt die photovoltaische Stromerzeugung im Tageslicht nicht zum Erliegen. Damit sie im Gefahrenfall abgeschaltet werden kann, müssen besondere technische Vorkehrungen getroffen werden, über welche der Essener Brandschutz Service EBS Bär informiert.

Trennlastschalter im WechselrichterPhotovoltaikanlagen deren Inbetriebnahme ab dem Jahr 2006 erfolgte, müssen einen Trennlastschalter aufweisen. Standardmäßig wird er im Wechselrichter oder auf der Gleichspannungsseite angebracht. Durch den Trennlastschalter kann der Strom zwischen Wechselrichter und Stromzählkasten ausgeschaltet werden. Im praktischen Einsatz ist diese Minimallösung allerdings weniger sicher für die Brandbekämpfer als ratsam wäre. Die Wechselrichter von Photovoltaikanlagen werden meist im Keller angebracht, weswegen auch bei ihrer Aktivierung weiterhin Spannung zwischen ihm und der Photovoltaikanlage auf dem Dach anliegt. Im Ernstfall kann diese Lösung zur Gefährdung von Feuerwehrleuten führen.

Trennlastschalter am PhotovoltaikmodulDie Gefährdungslage durch Photovoltaikanlagen wird wesentlich stärker eingeschränkt, wenn der Trennlastschalter möglichst nah an der Photovoltaikanlage installiert wird. Nach seiner Betätigung besteht eine Gefährdung nur noch für Bereiche, die in unmittelbarer Nähe der Anlage liegen, weswegen Löscharbeiten innerhalb des Gebäudes ohne zusätzliche Erschwernnis ausgeführt werden können.

Spannungsfreiheit einzelner PhotovoltaikmoduleBrennt es im Dachstuhl, hilft auch ein Trennschalter in der Nähe der Photovoltaikanlage wenig. Die Stromproduktion innerhalb der Anlage wird durch ihn nicht zum Erliegen gebracht, weswegen ein Betreten der Dachfläche für die Feuerwehrleute lebensgefährliche Folgen haben kann. Hier helfen teure aber effektive Schutzanlagen, die in der Lage sind, einzelne Module der Photovoltaikanlage oder auch das gesamte System kurzzuschließen, bis die Gefahrensituation bewältigt wurde. Kurzgeschlossene Photovoltaikmodule sind frei von Spannung und können gefahrlos betreten oder beseitigt werden. Eine Nachrüstung mit dieser Sicherheitstechnologie ist sehr aufwendig. Die einzelnen Module müssen hierzu zunächst anderweitig deaktiviert werden, damit der Monteur seine Arbeit ungefährdet verrichten kann.

Um die Einsatzkräfte während eines Brandfalles möglichst wenig zu gefährden, sollten die Besitzer von Photovoltaikanlagen unbedingt alle realisierbaren Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Der Essener Brandschutz Service EBS unterstützt sie hierbei gerne mit Rat und Tat.

PressekontaktEssener Brandschutz Service EBSAnsprechpartner:W. BärSchornstr. 3845128 Essen

Tel.: 0201 - 78 77 00Fax: 0201 - 87 77 412Mob. Tel.: 0163 - 77 22 493

E-Mail: info@essener-brandschutz-service.deHomepage: www.brandschutz-essen.com

Energieausweis setzt sich auf dem Immobilienmarkt nicht durch

Energieausweis bleibt hinter Erwartungen zurück: Nur 48 Prozent der Kaufinteressenten und 30 Prozent der Mietwilligen erkundigen sich bei Besichtigungsterminen danach / Interessenten vertrauen eher dem Auge als dem Papier ? das zeigt die Studie Marktmonitor Immobilien 2011 von immowelt.de.

Nürnberg, 26. Juli 2011. Kein Erfolgsmodell: Obwohl Mieter und Käufer von Immobilien Wert auf einen hohen Energiestandard legen, interessieren sie sich bei der Besichtigung kaum für den Energieausweis. Das zeigt die repräsentative Studie Marktmonitor Immobilien 2011 von immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale, und Prof. Dr. Stephan Kippes von der Hochschule Nürtingen-Geislingen. Gerade einmal 48 Prozent der Kauf- und 30 Prozent der Mietinteressenten erkundigen sich bei der Besichtigung des Objekts nach dem Dokument. Wichtiger ist der augenscheinlich gute Energiestandard einer Immobilie.

Bedeutung für Kaufinteressenten am größten
Noch das höchste Interesse am Energieausweis zeigen Kaufinteressenten. 48 Prozent der Kunden, die ein Objekt erwerben wollen, fragen laut der Makler nach dem Energiedokument. Aus gutem Grund: Ein niedriger Energiestandard weist auf nötige Sanierungsmaßnahmen und damit auf zusätzliche Kosten hin. Entsprechend setzen 44 Prozent der Befragten den Energieausweis bei Kaufobjekten auch als Werbeargument in Exposés ein. Wichtiger als die im Energieausweis dokumentierten Messwerte ist den Kaufinteressenten offensichtlich der klar erkennbare Sanierungsstatus. Sie wollen beispielsweise wissen, ob Fassade oder Dach gedämmt sind.

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Mietinteressenten überzeugt der Augenschein
Bei den Mietkunden zeigt sich die Situation noch deutlicher. Nur knapp ein Drittel der zukünftigen Mieter hat nach Auskunft der Befragten Interesse am Energieausweis. Konsequenter Weise nutzt auch nur knapp ein Drittel der befragten Makler das Dokument für die Werbung. Viel entscheidender ist für Mietkunden, ob die Fenster wärmeschutzverglast sind oder auf welchem Stand der Technik die Heizung ist. Diese Faktoren entscheiden über die Nebenkosten, die zum Mietzins hinzukommen. Die Mietinteressenten überzeugen sich nach Erfahrung der Befragten lieber anhand der sichtbaren Merkmale davon, was sie erwartet.

Die repräsentative Studie Marktmonitor Immobilien 2011 wurde in Zusammenarbeit von immowelt.de und Prof. Dr. Stephan Kippes von der Hochschule Nürtingen-Geislingen erstellt. Befragt wurden 397 zufällig ausgewählte Makler aus ganz Deutschland.

Junge Paare auf der Beliebtheitsskala deutscher Immobilienmakler ganz oben

Junge Paare stehen als Miet- und Kaufinteressenten bei Maklern hoch im Kurs ? das zeigt der Marktmonitor Immobilien 2011, eine Studie von immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale, in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Stephan Kippes von der Hochschule Nürtingen-Geislingen / Alleinerziehende als...

Nürnberg, 20. Juli 2011. Junge Paare sind die beliebtesten Kunden deutscher Immobilienmakler. So das Ergebnis der repräsentativen Studie Marktmonitor Immobilien 2011. Für die Studie von immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale, die in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Stephan Kippes von der Hochschule Nürtingen-Geislingen herausgegeben wird, wurden Makler aus ganz Deutschland befragt.

Beliebte Mietinteressenten: Junge Paare und Single-Frauen
Junge Paare sind für 66 Prozent der befragten Makler besonders beliebte Kunden bei Mietobjekten. In der Regel sorgen die jungen Pärchen mit zwei Einkommen für finanzielle Sicherheit. Je 58 Prozent schätzen auch Familien mit Kindern, die erfahrungsgemäß Wert auf langfristige Mietverhältnisse legen, sowie weibliche Singles als Mietinteressenten. Der naheliegende Grund für die Beliebtheit der Single-Frauen: Sie sind oft angenehme Mieterinnen, da sie es gerne ordentlich und sauber haben.

Rentner als Kaufinteressenten sehr beliebt
Bei Kaufobjekten rangieren junge Paare, die ihre Zukunft in den eigenen vier Wänden planen, sogar bei 77 Prozent der befragten Makler ganz oben auf der Beliebtheitsskala. 73 Prozent unterstützen auch Familien mit Kindern sehr gerne, das passende Eigenheim zu finden. Rentner, die ihren Lebensabend in der eigenen Immobilie verbringen wollen, zählen für 65 Prozent der Befragten zu ihren Lieblingskunden. Sie verfügen meist über einen sehr hohen Anteil an Eigenkapital, da sie ihr Erspartes investieren.

Eher ungern arbeiten die Makler mit Alleinerziehenden zusammen, deren finanzielle Situation oft auf wackeligen Beinen steht. Nur 29 Prozent der Befragten vermitteln bei Mietobjekten gerne Alleinerziehende und nur 33 Prozent beim Immobilienkauf.

Der Marktmonitor Immobilien 2011 ist eine repräsentative Studie von immowelt.de und Prof. Dr. Stephan Kippes von der Hochschule Nürtingen-Geislingen. Für die Ziehung der Stichprobe und die Befragung der Unternehmen wurde das Immobilien-Professional-Panel (IPP) verwendet. Das IPP ist ein geschlossenes Panel, dem ausschließlich Fachleute aus der Immobilienbranche angehören. Es basiert auf der Adressdatenbank der Immowelt AG. Nach Bereinigung der Daten wurden für die Studie die Befragungsergebnisse von 397 Maklern aus ganz Deutschland ausgewertet.

Jeder dritte Senior will Immobilie lieber vererben als verschenken

Ein Drittel der Immobilienbesitzer über 60 lehnen Schenkung von Wohneigentum ab / Laut einer Studie von immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale, überwiegt der Wunsch, in eigenen vier Wänden alt zu werden

Nürnberg, 28. Juni 2011. Verschenken statt vererben? Das kommt für 32 Prozent der deutschen Immobilienbesitzer über 60 Jahren nicht in Frage. Und zwar selbst dann nicht, wenn ihre Kinder dadurch Erbschaftssteuer sparen könnten, wie eine Umfrage von immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale, zeigt. Stattdessen überwiegt bei den meisten Senioren der Wunsch, ein Leben lang Eigentümer der eigenen vier Wände zu bleiben (26 Prozent). Die Scheu vor dem Aufwand (4 Prozent) oder das Misstrauen gegenüber den eigenen Kindern (3 Prozent) ist nur für die Wenigsten ein Grund, ihre Immobilie nicht zu überschreiben.

Offensichtlich sinkt die Bereitschaft, Immobilien durch eine Schenkung auf die eigenen Kinder zu übertragen, mit zunehmendem Alter. Während sich noch 67 Prozent der Befragten zwischen 18 und 29 für diese Möglichkeit erwärmen können, sind es bei den Best Agern zwischen 50 und 59 nur noch 52 Prozent

Ein Viertel der Befragten zeigt sich unbekümmert, was die Nachlassregelung angeht: Sie haben sich bisher keine Gedanken gemacht, was aus Haus und Hof im Todesfall werden soll. Ausnahme sind die Bewohner der deutschen Metropolen, von denen sich bereits 96 Prozent mit der Thematik auseinandergesetzt haben.

Die Ergebnisse der Studie im Überblick:

Würden Sie Ihren Kindern Ihre Immobilie vorzeitig überschreiben, damit diese später Erbschaftssteuer sparen können?

o Nein: 11 Prozent der 18 bis 29-Jährigen
o Nein: 23 Prozent der 50 bis 59-Jährigen
o Nein: 32 Prozent der über 60-Jährigen
o 24 Prozent haben sich darüber noch keine Gedanken gemacht

Für die repräsentative Studie „Wohnen und Leben Winter 2011“ wurden im Auftrag von immowelt.de 1.014 Personen durch das Marktforschungsinstitut Innofact befragt.

Miet- und Kaufpreisvergleich von immowelt.de zeigt: München teuerste, Dortmund billigste Großstadt in Deutschland

München, Frankfurt und Hamburg sind Deutschlands teuerste Großstädte - das zeigt der Miet- und Kaufpreisvergleich von immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale / Günstigste der 14 deutschen Städte mit mehr als 500.000 Einwohnern ist Dortmund / Hauptstadt Berlin mit Mieten von im Schnitt 7...


Nürnberg, 14. Juli 2011. Die Münchner zahlen die höchsten Mieten in ganz Deutschland - das zeigt der Miet- und Kaufpreisvergleich für Wohnungen in den 14 deutschen Großstädten mit mehr als 500.000 Einwohnern von immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale. Wer in der bayrischen Metropole lebt, muss Mieten von durchschnittlich 12,50 Euro pro Quadratmeter in Kauf nehmen â?“ mehr als das Doppelte des deutschen Durchschnittspreises von 6,20 Euro. Auf Platz zwei des Mietbarometers liegt mit 11,40 Euro Frankfurt, gefolgt von Hamburg (10 Euro). Schlusslichter der Preisskala sind Essen (5,60 Euro), Leipzig und Dortmund (je 4,90 Euro).

Die deutschen Hauptstädter leben verhältnismäßig günstig: In Berlin liegt die Miete mit 7 Euro pro Quadratmeter nur leicht über dem bundesdeutschen Schnitt.