Freitag, 26. August 2011

Vorsicht vor Spam-Attacken in sozialen Netzwerken

(pressebox) Hannover, 26.08.2011 - Zurzeit landet in deutschen E-Mail-Postfächern so wenig Spam wie schon lange nicht mehr. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Rate des Spam-Anteils bis zum Mai 2011 um 20 Prozent. Ausschlaggebend für diesen Rückgang waren vor allem verbesserte Filter- und Abwehrtechniken. Doch die Spammer rüsten sich mit neuen Attacken über die sozialen Netzwerke, schreibt das Computermagazin c't in der aktuellen Ausgabe 19/11.

Soziale Netzwerke wie Facebook oder Xing bieten Spammern ungeahnte Möglichkeiten. "Hinter von Freunden angeblich empfohlenen Kurz-Links stecken immer häufiger Spam-Attacken", warnt c't Redakteur Holger Bleich. In Europa sind die Spammer mit der herkömmlichen E-Mail-Masche längst nicht mehr so erfolgreich, deshalb werden sie in ihrer Ansprache persönlicher: "Über die Geolokation der Empfänger-IP-Adresse lassen sich beispielsweise Betreffzeilen wie ,Ihre Job-Angebote in Hannover' herleiten", beschreibt Holger Bleich die raffinierte Vorgehensweise der Spammer. Er rät Anwendern, vor einem schnellen Klick lieber einmal mehr zu hinterfragen, ob es ebenjene Anbieter oder Anwendungen wirklich gibt.

Das Geschäft mit Spam-Mails lohnt sich vor allem in den USA, wo viele Bürger beispielsweise rezeptpflichtige Medikamente aufgrund unzureichender Krankenversicherung über die fragwürdigen Online-Apotheken einkaufen. "Die beworbenen Shops erzielen Untersuchungen zufolge allein durch Spam-Mails bis zu drei Millionen Dollar Umsatz pro Monat", erklärt Holger Bleich.

Für die Verbreitung von Massen-Spam infizieren die Kriminellen im Auftrag dubioser Unternehmen Computer mit Schadsoftware und übernehmen die Kontrolle. Über solche Zombie-Rechner versenden sie Spam-Mails in hoher Frequenz - bis zu 40 Milliarden E-Mails pro Tag.

Vorsicht vor Spam-Attacken in sozialen Netzwerken

Steuerabzug für Umzugskosten

Zum 1. Aug. 2011 wurden die Pauschbeträge für einen berufsbedingten Wohnortwechsel angehoben. Darüber berichtete bereits am 13. Juli 2011 das Darmstädter Echo.

Wer eine Steuererklärung abgeben muss, hat die Möglichkeit, die Umzugskosten steuerlich geltend zu machen. Je nach Grund des Umzuges können diese Kosten als Werbungskosten, Sonderausgaben oder – seit 2006 – als haushaltnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden. Damit wird entweder das steuerpflichtige Einkommen oder die Steuerschuld unmittelbar reduziert.

Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ)e.V. hat auf einem Faltblatt die wichtigsten Informationen zu diesem Thema zusammengefasst.

Umzug aus privaten Gründen

Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit sind:

- Die Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung mit Datum, ausgewiesener MwSt. und USt-ID des Umzugsdienstleisters
- Die Arbeitskosten sind in der Rechnung separat ausgewiesen
- Der Nachweis der unbaren Zahlung auf das Konto der Möbelspedition (Kontoauszug)
- Keine anderweitige Förderung des Umzugs

Umzug aus beruflichen Gründen

Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können die Kosten bei der Steuererklärung als Werbungskosten bei den Einnahmen aus unselbständiger Arbeit berücksichtigt werden.

Voraussetzungen für eine Berücksichtigung sind:

- Erstmalige Aufnahme einer sozialiversicherungspflichtigen Beschäftigung
- Wechsel des Arbeitsgebers, sofern der Weg zur Arbeit unter Beibehaltung der bisherigen Wohnung unverhältnismäßig wäre.
- Versetzung durch den Arbeitgeber, sofern der Weg zur Arbeit unter Beibehaltung der bisherigen Wohnung unverhältnismäßig wäre.
- Die Entfernung zur Arbeitsstelle verkürzt sich erheblich (mind. eine Stunde täglich für Hin-und Rückfahrt).

Umzug aus gesundheitlichen Gründen

Bei einem Umzug aus gesundheitlichen Gründen können die Kosten bei der Steuererklärung unter Umständen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Berücksichtigungsfähig sind die Kosten wie bei einem Umzug aus beruflichen Gründen. (br)

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.friedrich-umzug.de

Steuerabzug für Umzugskosten