Donnerstag, 8. September 2011

Wohnort-Wahl: Kinderlärm ist für jeden zweiten Deutschen ein Ausschlusskriterium

Nürnberg, 08. September 2011. Deutschland braucht Nachwuchs – in diesem Punkt sind sich die meisten Deutschen einig. Wenn es aber darum geht, Tür an Tür mit Kindern zu leben, ist es mit der Begeisterung schnell vorbei: 50 Prozent der Deutschen möchten nicht neben einer Schule, einem Spielplatz oder einer Kindertagesstätte wohnen, so das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage von immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale.

39 Prozent der Befragten haben grundsätzlich nichts gegen Kinderlärm – Hauptsache sie bleiben in der Nähe ihrer eigenen vier Wänden davon verschont. Bei der Wohnort-Wahl haben sie daher lieber einen Sicherheitsabstand zwischen sich und der nächsten Kindereinrichtung. Noch empfindlicher auf Kinderlärm reagieren weitere 11 Prozent: Sie brauchen ihre Ruhe und lassen sich nur in absolut kinderfreien Gegenden nieder.

Für rund ein Drittel der Deutschen (34 Prozent) spielt Kinderlärm bei der Wohnort-Wahl keine Rolle. Sie könnten sich durchaus vorstellen, neben einer Schule, einer Kindertagesstätte oder einem Spielplatz zu wohnen.

Die Ergebnisse der Studie im Überblick:
Hat Kinderlärm (z.B. von Spielplätzen, Kitas oder Schulen) eine Auswirkung auf Ihre Wohnort-Wahl?

- Ja, ich mag es ruhig und würde nicht mal in die Nähe solcher Plätze ziehen: 11 Prozent
- Etwas Kinderlärm stört mich nicht, aber direkt neben einen „Brennpunkt“ würde ich nicht ziehen: 39 Prozent
- Kinderlärm stört mich kaum oder überhaupt nicht, der ist mir egal: 34 Prozent
- Darüber habe ich mir noch keine Gedanken gemacht: 16 Prozent

Wohnort-Wahl: Kinderlärm ist für jeden zweiten Deutschen ein Ausschlusskriterium

Gartenarbeit im Herbst: Wohin mit dem Laub?

Laub ist mehr als nur lästiger Gartenabfall – während der kalten Jahreszeit kann es Pflanzen und Tieren helfen, gut über den Winter zu kommen, weiß immowelt.de.

Zusammenrechen oder liegen lassen?
Laub, das auf Gehwegen und Bürgersteigen liegt, kann zur Rutschgefahr werden – vor allem in Kombination mit Regen und Schnee. Aus diesem Grund sind Mieter und Hauseigentümer dazu verpflichtet, das Laub dort zu entfernen.

Im Garten sieht das anders aus: Unter Bäumen, Hecken und Sträuchern sowie auf Beeten schützt die Laubschicht den Boden vor dem Austrocknen und Durchfrieren. Zudem enthält Laub viele Nährstoffe, die den Boden im Frühjahr wiederbeleben. Auf dem Rasen und aus Teichen sollte das Falllaub aber beseitigt werden, weil es dort schimmeln kann.

Laubhaufen: Winterquartier für Igel
Wer einen großen Garten hat, kann einen Laubhaufen aufschichten, der von Igeln, Schmetterlingslarven, Regenwürmern, Spinnen und Käfern gerne als Winterquartier bezogen wird. Sobald es kälter wird, machen die vielen Kleinlebewesen den Laubhaufen außerdem zu einer sicheren Nahrungsquelle für Vögel.

Kompost ansetzen
Statt das Herbstlaub in die Biotonne zu werfen, kann es auch auf dem Kompost angesetzt werden. Geeignet ist Laub von Weide, Linde, Birke, Buche, Obstbäumen, Ahorn, Esche, Hasel und Erle. Weil Laub wenig Stickstoff enthält, müssen jedoch Hornspäne hinzugegeben werden. Etwas Rasenschnitt kann die Verrottung bis zum Frühjahr zusätzlich beschleunigen.

Laubsauger oder Fächerbesen?
Für das Einsammeln der Blätter eignen sich Handwerkzeuge wie Rechen und Fächerbesen. Durch deren breit angeordneten Zinken ist es möglich, schnell viel Laub auf einmal zusammenzurechen – ohne Strom und große Kraftanstrengung. Natürlich kann diese Arbeit auch mit motorbetriebenen Laubsaugern erledigt werden. Die Geräte sind jedoch nicht nur laut, sondern bedrohen mit ihrer starken Saugkraft auch die Insekten, die im Laub ihren Lebensraum gefunden haben. Die Ökobilanz von Laubbläsern ist durch Lärm und Abgase ebenfalls eher negativ - zumal die Arbeit mit dem Rechen beinahe ebenso schnell von der Hand geht.

Gartenarbeit im Herbst: Wohin mit dem Laub?

Immobilien-Mietkauf: Versuchung mit Risiken

Der Mietkauf hat seinen Reiz - vor allem für Immobilieninteressenten ohne Eigenkapital, die von der Bank kein Darlehen erhalten. Die Risiken, die damit verbunden sein können, erläutert das Immobilienportal immowelt.de.

Wie funktioniert der Mietkauf?
Der Mietkauf ist ein Mietvertrag, bei dem der Vermieter dem Mieter das Recht einräumt, das Objekt innerhalb einer bestimmten Zeit zu einem vereinbarten Preis zu kaufen. Zum Kaufzeitpunkt wird ein Teil der Miete auf den Kaufpreis angerechnet. Den Rest soll der Mietkäufer bis zum Kaufzeitpunkt ansparen. Ein Argument, das oft pro Mietkauf genannt wird: Bei langer Vertragslaufzeit sind meist keine Kredite nötig, so dass Bonitätsprüfungen wegfallen, informiert immowelt.de.

Objekte ohne Nachfrage
Objekte, die zum Mietkauf angeboten werden, sind bisweilen aus irgendeinem Grund schwer verkäuflich. Um die Nachfrage zu erhöhen, werden sie zum Mietkauf angeboten. Der Kaufinteressent sollte deshalb genau prüfen, was die Immobilie unter Umständen zum Ladenhüter macht. Oft sind es Lage- oder Ausstattungsfaktoren oder sogar gravierende Mängel, mahnt immowelt.de. Sind diese Nachfrage-Killer erkannt, ist oft auch der Mietkauf nicht mehr verlockend.

Überhöhte Preise und hohe Belastungen
Die Mieten, die bei einem Mietkauf verlangt werden, sind im Vergleich zu den ortsüblichen Mieten bisweilen überhöht. Zum Nachteil des Mietkäufers wirkt sich das insbesondere dann aus, wenn dieser sich letztendlich doch nicht zum Kauf entscheidet, erklärt immowelt.de. Denn einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreisanteils gibt es oft nicht. Ein weiteres Manko, das mit den hohen Mieten verbunden ist: Dem Mietkäufer bleibt weniger, um den späteren Kaufpreis anzusparen, was wiederum einen Zinsverlust bedeutet. Außerdem ist die finanzielle Doppelbelastung „Miete und Ansparen“ für viele Mietkäufer auf Dauer zu hoch. Bei unvorhergesehenen Ereignissen wie Arbeitslosigkeit kommt es schnell zu finanziellen Problemen. Was zudem nicht vernachlässigt werden darf: Bis der Mietkäufer Eigentümer wird, ist die Immobilie gealtert. Der ursprünglich vereinbarte Kaufpreis kann dann zu hoch sein.

Rechtliche Unsicherheit
Der Mietkaufvertrag muss notariell beglaubigt werden, um gültig zu sein. Ist er das nicht, hat der Mietkäufer keinen gesetzlichen Anspruch auf den Kauf. Wenn der Verkäufer einen Rückzieher macht, hat der Mietkäufer die hohe Miete umsonst gezahlt, warnt immowelt.de. In vielen Fällen wird bei Mietkäufen auch kein Optionsrecht vereinbart, sondern festgelegt, dass das Eigentum an der Immobilie mit der Bezahlung des vollständigen Kaufpreises auf den Mietkäufer übergeht. Ist bis dahin ein Eigentumsvorbehalt vereinbart, hat der Mietkäufer bei einer Insolvenz des Verkäufers den überhöhten Mietpreis ebenfalls für nichts bezahlt.

Immobilien-Mietkauf: Versuchung mit Risiken