Nach langer Suche haben Sie ihre Traumwohnung gefunden. Jetzt steht die Besichtigung an. Worauf man dabei achten sollte, hat Immonet für Sie zusammengestellt.
An der Effektivität von HausverwalterSuche.de wird ständig gearbeitet. Immer wieder gibt es Optimierungen einzelner Funktionen, Erweiterungen des Funktionsumfangs oder völlig neue Bereiche. In diesem Blog lässt sich auch die Entwicklung verfolgen.
Dienstag, 2. August 2011
BGH zu Schrottimmobilien: HypoVereinsbank unterliegt wegen Täuschung über erzielbare Miete | fair-NEWS.de
Mit noch unveröffentlichtem Beschluss vom 5.07.2011 (Az.: XI ZR/342/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die HypoVereinbank in Haftung für einen ehemaligen Vermittler einer Schrottimmobilie wegen arglistiger Täuschung verurteilt. Der rechtskräftige Beschluss des BGH bestätigte das Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Köln (Az.: 13 U 119/06).
Montag, 1. August 2011
ERGO Verbraucherinformation "Keine Chance für Einbrecher in der Urlaubszeit" | fair-NEWS.de
Einige einfache Handgriffe können helfen, das unbewohnte Haus vor Kriminellen zu schützen
Entspannt unter Palmen liegen, die Sonne genießen, einfach mal nichts tun: Wer in den Urlaub fährt, will für ein paar Wochen alle Sorgen hinter sich lassen. Doch eine Angst begleitet viele Reisende: Was, wenn in meiner Abwesenheit etwas mit dem Haus oder der Wohnung passiert? Denn in der Urlaubszeit haben auch Einbrecher Hochsaison. Dabei reichen in vielen Fällen ein paar einfache Vorkehrungen, um Kriminelle auf Abstand zu halten. Wie man sein Zuhause in seiner Abwesenheit schützen kann, weiß Esther Grafwallner, Expertin bei der ERV Europäische Reiseversicherung.
Es ist der Albtraum eines jeden Urlaubers: Das Handy klingelt; der Nachbar, der zu Hause die Blumen gießt, ruft an: Einbrecher waren am Werk, die Wohnung ist ausgeraubt und verwüstet. Mit der entspannten Urlaubsruhe ist es dann mit einem Schlag vorbei. 'Soweit muss man es nicht kommen lassen', weiß ERV Expertin Esther Grafwallner. 'Denn Einbrecher meiden das Risiko. Sie suchen gezielt Häuser aus, die unbewohnt wirken. Deswegen sollten unbedingt alle Anzeichen vermieden werden, die auf eine Abwesenheit der Bewohner schließen lassen.' Schon einige einfache Handgriffe helfen in vielen Fällen, die Kriminellen abzuschrecken.
Vorsicht beim Besprechen des Anrufbeantworters
Ein überquellender Briefkasten ist ein eindeutiges Signal, dass niemand zu Hause ist. Abhilfe schaffen lässt sich, indem man die Nachbarn bittet, die Post regelmäßig abzuholen oder zwei bis drei Wochen vor dem Urlaub einen Lagerservice bei der Post zu beantragen. Ratsam ist ebenso, die Zeitung für die Dauer der Reise abzubestellen oder nachsenden zu lassen. Zudem kann man Bekannte bitten, die Rollläden rauf- und runterzulassen. Auch Zeitschaltuhren täuschen Betriebsamkeit vor: Damit werden Licht und Radio hin und wieder elektronisch an- und abgeschaltet. 'Vorsicht ist bei dem Spruch angebracht, den man auf dem Anrufbeantworter hinterlässt', rät Esther Grafwallner. 'Ein Text wie ,Wir sind drei Wochen im Urlaub' ist geradezu eine Einladung für Ganoven.' Dass die Haustür und alle Fenster fest verschlossen sein müssen, sollte sich von selbst verstehen. Auch darf der Schlüssel nicht unter Fußmatten oder Blumentöpfen versteckt sein - dort schauen Einbrecher zuerst nach. Ratsam ist, alles zu entfernen, was ihnen die Arbeit erleichtern könnte, also Leitern, aber auch Gartenmöbel oder Werkzeuge. 'Man sollte darauf achten, dass gefährdete Ecken gut ausgeleuchtet sind', sagt die Expertin, 'am besten mit Bewegungsmeldern.'
Spezieller Versicherungsschutz für Urlauber
Für den Fall, dass die Ganoven dennoch zuschlagen, sollte man unbedingt mit ausreichendem Versicherungsschutz vorgesorgt haben. Grundsätzlich empfiehlt sich der Abschluss einer Hausratpolice, damit der Einbruchsschaden an sich abgedeckt ist. Zusätzliche Sicherheit speziell für Urlauber bietet die neue Police 'Haus und Anreise Plus' der ERV: Wird während des Urlaubs zu Hause eingebrochen, organisiert und finanziert die ERV die Verschließung der Wohnung bzw. deren Überwachung. Der Versicherte muss seinen Urlaub damit nicht abbrechen.
Entspannt unter Palmen liegen, die Sonne genießen, einfach mal nichts tun: Wer in den Urlaub fährt, will für ein paar Wochen alle Sorgen hinter sich lassen. Doch eine Angst begleitet viele Reisende: Was, wenn in meiner Abwesenheit etwas mit dem Haus oder der Wohnung passiert? Denn in der Urlaubszeit haben auch Einbrecher Hochsaison. Dabei reichen in vielen Fällen ein paar einfache Vorkehrungen, um Kriminelle auf Abstand zu halten. Wie man sein Zuhause in seiner Abwesenheit schützen kann, weiß Esther Grafwallner, Expertin bei der ERV Europäische Reiseversicherung.
Es ist der Albtraum eines jeden Urlaubers: Das Handy klingelt; der Nachbar, der zu Hause die Blumen gießt, ruft an: Einbrecher waren am Werk, die Wohnung ist ausgeraubt und verwüstet. Mit der entspannten Urlaubsruhe ist es dann mit einem Schlag vorbei. 'Soweit muss man es nicht kommen lassen', weiß ERV Expertin Esther Grafwallner. 'Denn Einbrecher meiden das Risiko. Sie suchen gezielt Häuser aus, die unbewohnt wirken. Deswegen sollten unbedingt alle Anzeichen vermieden werden, die auf eine Abwesenheit der Bewohner schließen lassen.' Schon einige einfache Handgriffe helfen in vielen Fällen, die Kriminellen abzuschrecken.
Vorsicht beim Besprechen des Anrufbeantworters
Ein überquellender Briefkasten ist ein eindeutiges Signal, dass niemand zu Hause ist. Abhilfe schaffen lässt sich, indem man die Nachbarn bittet, die Post regelmäßig abzuholen oder zwei bis drei Wochen vor dem Urlaub einen Lagerservice bei der Post zu beantragen. Ratsam ist ebenso, die Zeitung für die Dauer der Reise abzubestellen oder nachsenden zu lassen. Zudem kann man Bekannte bitten, die Rollläden rauf- und runterzulassen. Auch Zeitschaltuhren täuschen Betriebsamkeit vor: Damit werden Licht und Radio hin und wieder elektronisch an- und abgeschaltet. 'Vorsicht ist bei dem Spruch angebracht, den man auf dem Anrufbeantworter hinterlässt', rät Esther Grafwallner. 'Ein Text wie ,Wir sind drei Wochen im Urlaub' ist geradezu eine Einladung für Ganoven.' Dass die Haustür und alle Fenster fest verschlossen sein müssen, sollte sich von selbst verstehen. Auch darf der Schlüssel nicht unter Fußmatten oder Blumentöpfen versteckt sein - dort schauen Einbrecher zuerst nach. Ratsam ist, alles zu entfernen, was ihnen die Arbeit erleichtern könnte, also Leitern, aber auch Gartenmöbel oder Werkzeuge. 'Man sollte darauf achten, dass gefährdete Ecken gut ausgeleuchtet sind', sagt die Expertin, 'am besten mit Bewegungsmeldern.'
Spezieller Versicherungsschutz für Urlauber
Für den Fall, dass die Ganoven dennoch zuschlagen, sollte man unbedingt mit ausreichendem Versicherungsschutz vorgesorgt haben. Grundsätzlich empfiehlt sich der Abschluss einer Hausratpolice, damit der Einbruchsschaden an sich abgedeckt ist. Zusätzliche Sicherheit speziell für Urlauber bietet die neue Police 'Haus und Anreise Plus' der ERV: Wird während des Urlaubs zu Hause eingebrochen, organisiert und finanziert die ERV die Verschließung der Wohnung bzw. deren Überwachung. Der Versicherte muss seinen Urlaub damit nicht abbrechen.
Unerlaubte Klauseln im Mietvertrag: Das Meerschweinchen darf bleiben | fair-NEWS.de
Musizieren und Haustiere verboten - in vielen Mietverträgen reiht sich ein Verbot an das andere. Besonders auf heiß umkämpften Wohnungsmärkten nehmen Mieter solche Klauseln einfach hin, lassen die Posaune verstauben und schaffen die Meerschweinchen ab. Doch nicht wenige Regelungen sind ungesetzlich, selbst Mieter, die einen Vertrag bereits unterschrieben haben, müssen sich an solche Auflagen nicht halten. Immonet nennt die häufigsten unerlaubten Klauseln.
Treiben Sie es ruhig bunt!
Wer es bunt mag, darf auch in einer Mietwohnung die Wände Altrosa oder Zitronengelb streichen - ohne vor dem Auszug die Flächen in mühevoller Arbeit wieder weißen zu müssen. Der Vermieter darf lediglich verlangen, dass der Zustand der Wohnung eine schnelle Widervermietbarkeit gewährleistet. Vom Bewohner selbst angefertigte Wandmalereien könnten dies allerdings in der Tat erschweren.
Tierische Mitbewohner machen die Wohnungssuche oft schwer, ein generelles Verbot von Vierbeinern ist jedoch ungesetzlich - das entschied der Bundesgerichtshof. Zwar darf der Vermieter Hunden und Katzen den Einzug verbieten, kleines Getier wie Hamster, Wellensittich oder Schildkröte kann jedoch immer gehalten werden.
Musizieren darf beschränkt, nicht verboten werden
Fallen durch steigende Ölpreise oder Steuern höhere Nebenkosten an, hat der Vermieter natürlich das Recht, die Mehrkosten auf die Bewohner umzulegen. Jedoch nicht unmittelbar nachdem er die Zahlungen hat leisten müssen. Erst wenn die Jahresendabrechnung fällig wird, darf er sich das Geld von den Mietern zurückholen.
Klampf, tröt, quietsch - Vermieter, die Bewohner, grundsätzlich verbieten wollen, ein Instrument zu bearbeiten, sind im Unrecht. Lediglich einschränkende Klauseln sind zulässig. Die Entscheidungen in Rechtsstreitigkeiten, wie lange das Musizieren angemessen ist, hingen stets von der Umgebung und der Art des Klangkörpers ab. So darf ein Cello länger gespielt werden als ein Schlagzeug und in einer Seniorenanlage gelten strengere Auflagen als in einem normalen Miethaus.
Das Recht auf eine Dusche
Sogar zu einem Dusch- und Badeverbot nach 22 Uhr versteigt sich mancher Vermieter - eine unwirksame Anweisung. Das nächtliche Planschen kann jedoch beschränkt werden, nämlich auf eine halbe Stunde zwischen 23 und 5 Uhr.
Übrigens: Auch wenn dem Vermieter eine Wohnung gehört, darf er diese noch lange nicht nach Belieben betreten. Im Juristenjargon heißt das, dass ein Eigentümer mit der Vermietung sein Gebrauchsrecht der Mietsache verliert. Steht der Vermieter also plötzlich in der Wohnung, ist das genauso ein Hausfriedensbruch wie bei jedem Anderen. Der Wohnungsschlüssel gehört deshalb nur in Mieterhände, es sei denn, der Bewohner gibt ihn freiwillig an Dritte weiter.
Laut Angaben des Mieterschutzbundes enthalten 90 Prozent der Mietverträge falsche oder gar ungesetzliche Passagen. Es lohnt sich also, den Vertrag vor der Unterschrift von einem Experten für Mietrecht prüfen zu lassen.
Treiben Sie es ruhig bunt!
Wer es bunt mag, darf auch in einer Mietwohnung die Wände Altrosa oder Zitronengelb streichen - ohne vor dem Auszug die Flächen in mühevoller Arbeit wieder weißen zu müssen. Der Vermieter darf lediglich verlangen, dass der Zustand der Wohnung eine schnelle Widervermietbarkeit gewährleistet. Vom Bewohner selbst angefertigte Wandmalereien könnten dies allerdings in der Tat erschweren.
Tierische Mitbewohner machen die Wohnungssuche oft schwer, ein generelles Verbot von Vierbeinern ist jedoch ungesetzlich - das entschied der Bundesgerichtshof. Zwar darf der Vermieter Hunden und Katzen den Einzug verbieten, kleines Getier wie Hamster, Wellensittich oder Schildkröte kann jedoch immer gehalten werden.
Musizieren darf beschränkt, nicht verboten werden
Fallen durch steigende Ölpreise oder Steuern höhere Nebenkosten an, hat der Vermieter natürlich das Recht, die Mehrkosten auf die Bewohner umzulegen. Jedoch nicht unmittelbar nachdem er die Zahlungen hat leisten müssen. Erst wenn die Jahresendabrechnung fällig wird, darf er sich das Geld von den Mietern zurückholen.
Klampf, tröt, quietsch - Vermieter, die Bewohner, grundsätzlich verbieten wollen, ein Instrument zu bearbeiten, sind im Unrecht. Lediglich einschränkende Klauseln sind zulässig. Die Entscheidungen in Rechtsstreitigkeiten, wie lange das Musizieren angemessen ist, hingen stets von der Umgebung und der Art des Klangkörpers ab. So darf ein Cello länger gespielt werden als ein Schlagzeug und in einer Seniorenanlage gelten strengere Auflagen als in einem normalen Miethaus.
Das Recht auf eine Dusche
Sogar zu einem Dusch- und Badeverbot nach 22 Uhr versteigt sich mancher Vermieter - eine unwirksame Anweisung. Das nächtliche Planschen kann jedoch beschränkt werden, nämlich auf eine halbe Stunde zwischen 23 und 5 Uhr.
Übrigens: Auch wenn dem Vermieter eine Wohnung gehört, darf er diese noch lange nicht nach Belieben betreten. Im Juristenjargon heißt das, dass ein Eigentümer mit der Vermietung sein Gebrauchsrecht der Mietsache verliert. Steht der Vermieter also plötzlich in der Wohnung, ist das genauso ein Hausfriedensbruch wie bei jedem Anderen. Der Wohnungsschlüssel gehört deshalb nur in Mieterhände, es sei denn, der Bewohner gibt ihn freiwillig an Dritte weiter.
Laut Angaben des Mieterschutzbundes enthalten 90 Prozent der Mietverträge falsche oder gar ungesetzliche Passagen. Es lohnt sich also, den Vertrag vor der Unterschrift von einem Experten für Mietrecht prüfen zu lassen.
Maßnahme mit hohem Einsparpotenzial: Innendämmung der Außenwand | fair-NEWS.de
In speziellen Fällen ist die Innendämmung mit Mineralwolle die beste Lösung
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