Samstag, 22. Januar 2011

24PR => Künftig legen Eigentümer den Einheitswert fest

24PR => Künftig legen Eigentümer den Einheitswert fest: "Für die Neubewertung des Grundvermögens sollen im neuen Jahrzehnt die Eigentümer verantwortlich sein. Grund dafür ist, dass der Gesetzgeber eine geänderte steuerliche Neubewertung von Immobilien plant. Der bisherige Einheitswert soll hierfür nicht mehr herangezogen werden.

Die Grundsteuer soll künftig nach dem Verkehrswert einer Immobilie erhoben werden. Dazu soll dem Grundsteuerbescheid ein Fragebogen beigelegt sein. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass jeder Eigentümer den Wert seiner Immobilie in der Regel wissen sollte.

Die Höhe der Grundsteuer soll sich künftig danach bemessen, welchen Verkehrswert der Eigentümer der Gemeinde meldet. Wobei davon auszugehen ist, dass der Wert immer wieder erneut festgestellt werden muss, weil durch Erhöhung der Baukosten, des Grundstückswertes, der Inflation, An- und Umbauten, sowie durch Änderung der Ausstattung, etc., Wertveränderungen stattfinden werden.

Veränderungen beim Marktwert sollen bei jeder Änderung bzw. jährlich mittels Fragebogen erfasst und der Besteuerungsstelle mitgeteilt werden. Danach würde sich die Grundsteuer jeweils nach dem aktuellen Wert einer Immobilie bemessen.

Der Gesetzgeber will etwaigen „Niedrigbewertern“ den Weg wie folgt abschneiden. Kommt es nach Jahren zum Verkauf der Immobilie, wird der gemeldete Verkehrswert mit dem Verkaufspreis verglichen. Die Differenz soll in Form einer „Wertzuwachssteuer“ besteuert werden. Eine Steuerbefreiung, wie sie zurzeit für Selbstnutzer nach zehn Jahren besteht, ist nicht vorgesehen.

Der Differenzbetrag wird wohl dem persönlichen Einkommen zugerechnet und entsprechend hoch besteuert. Das Gesamtaufkommen der Grundsteuer beträgt ca. zehn Mrd. Euro im Jahr. Für Eigentümer wird die Besteuerung ihrer Immobilie wohl auch weiterhin eine Belastung bleiben.

Wer den Wert seiner Immobilie nicht kennt, kann auch über das Internet eine kompetente Auskunft erhalten. In nur wenigen Minuten kann der Eigentümer seine Immobile online bewerten. Eine aktuelle und standortgenaue Immobilienbewertung ist flächendeckend für ganz Deutschland verfügbar.

Die Methode Dr. Barzel ® Immobilienbewertung ist für den Anwender einfach zu erstellen. Der Eigentümer erfährt sofort den aktuellen Richtwert. Die online Immobilienbewertung des Anbieters Immobilienwert24 kann ausgedruckt oder auf dem eigenen Rechner gespeichert werden. Die Gebühr beträgt einmalig 39 Euro. Weitere Informationen finden sich unter: www.methode-dr-barzel.de

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