Mittwoch, 26. Oktober 2011

Pfusch am Bau: Handwerker haftet auch für Folgeschäden

Handwerker haften auch für Folgeschäden ihrer mangelhaften Arbeit. "Arbeiten Baufirmen oder Fachhandwerker unsachgemäß, verletzen sie damit schuldhaft den Werkvertrag mit dem Auftraggeber", erläutert Schwäbisch Hall-Rechtsexpertin Caroline Jagschitz ein aktuelles Urteil des OLG Hamm (Az.: 21 U 38/10).

In einem 1995 errichteten Eigenheim waren jahrelang immer wieder Feuchtigkeitsschäden aufgetreten. Die Ursache konnte erst 2002 mit einer Infrarotkamera entdeckt werden: Eine fehlerhafte Duschinstallation war schuld am wiederholten Wasseraustritt. Der Installateur reparierte daraufhin den defekten Anschluss, weigerte sich jedoch, Schadenersatz für die Beseitigung der Feuchtigkeitsschäden in Decken und Wänden bis hinunter zum Keller zu leisten.

Ein Bausachverständiger wies in einem Gutachten allerdings nach, dass alle notwendigen Sa-nierungsmaßnahmen durch die Leckage an der Duschinstallation erforderlich geworden waren. Jagschitz: "Ein ermutigendes Urteil für Bauherren, weil es unmissverständlich klarstellt, dass am Hausbau Beteiligte eine hohe Verantwortung haben und für die Folgen ihrer Fehler haften."

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