BGH bestätigt die Rechtmäßigkeit einer Eigenbedarfs-Kündigung wegen nachträglich entstandenem Eigenbedarfs
Bei Abschluss des Mietvertrages
versicherte der Vermieter dem Mieter eines Einfamilienhauses noch im
Februar 2008 mündlich, dass kein Eigenbdarf in Betracht komme. Kaum drei
Jahre später kündigte der Vermieter das Mietverhältnis fristgerecht
wegen Eingenbedarfs, weil das Haus für den Enkel und dessen Familie
benötigt werde.
Lesen Sie weiter in der Pressemitteilung bei HausverwalterSuche.de.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen