BGH-Urteil: Bei deutlicher Überschreitung des Kostenrahmens kann der Honoraranspruch des Architekten entfallen.
Überschreitet der Architekt den
vorgegebenen Kostenrahmen und ist die Planung deshalb unbrauchbar,
riskiert er seinen Honoraranspruch. Weil das OLG Bamberg dies nicht
beachtete, verwies der BGH (Bundesgerichtshof) die Klage eines
Architekten jetzt dorthin zurück.
Lesen Sie weiter in der Pressemitteilung bei HausverwalterSuche.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen