Montag, 8. April 2013

Neues Urteil zum Architekten-Honorar bei Kostenüberschreitung

BGH-Urteil: Bei deutlicher Überschreitung des Kostenrahmens kann der Honoraranspruch des Architekten entfallen.

Überschreitet der Architekt den vorgegebenen Kostenrahmen und ist die Planung deshalb unbrauchbar, riskiert er seinen Honoraranspruch. Weil das OLG Bamberg dies nicht beachtete, verwies der BGH (Bundesgerichtshof) die Klage eines Architekten jetzt dorthin zurück.

Lesen Sie weiter in der Pressemitteilung bei HausverwalterSuche.

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